Das Bild zeigt eine Weltkarte.


Einreise, Aufenthalt, Ausreise

Dieses Bild zeigt ein Visum der Schengener Staaten in Nahaufnahme.
  • Visum

Einreise

Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem Visum erlaubt, das vorher von einer deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wurde. Es gibt aber viele Einreiseerleichterungen. Zum Beispiel können die Angehörigen von über 60 Staaten als Touristen ohne Visum für einen Besuchsaufenthalt einreisen.

Das Bild zeigt einen Raum mit einer großen Anzahl von Umzugskartons.
  • Niederlassung

Aufenthalt

Für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ausnahmen gelten beispielsweise für diplomatisches Personal oder EU-Bürger.

Das Bild zeigt eine Menschenmenge in einer Stadt.
  • Freizügigkeit

EU-Bürger

Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger, ihre Familienangehörigen sowie Staatsangehörige der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen benötigen für die Einreise und den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Sie melden sich lediglich bei der Meldebehörde an.

Das Bild zeigt einen leeren Raum mit einer offenen Tür und daneben drei gepackte Koffer.
  • Ausreise

Freiwillige Rückkehr

Ausländer ohne Bleiberecht in Deutschland müssen das Land wieder verlassen. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor zwangsweisen Rückführungen. Menschen, die freiwillig ausreisen, erhalten Hilfe, um in ihrem Herkunftsland wieder Fuß zu fassen.

Fahne der EU
  • Förderprogramm der EU

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds stehen Fördermittel sowohl für die freiwillige als auch für die zwangsweise Rückkehr zur Verfügung. Der Fonds wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwaltet. Gefördert wird zum Beispiel die Arbeit von Rückkehrberatungsstellen.