Für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte, eine Mobiler-ICT-Karte, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU. Ausnahmen gelten beispielsweise für diplomatisches Personal oder EU-Bürger.