Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem Visum einer deutschen Auslandsvertretung erlaubt. Es gibt aber viele Einreiseerleichterungen.
Niederlassung
Aufenthalt
Für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer eine Erlaubnis zum Aufenthalt.
Freizügigkeit
EU-Bürger
Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger, ihre Familienangehörigen sowie Staatsangehörige der EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen benötigen für Einreise und Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Sie melden sich lediglich bei der Meldebehörde an.
Ausreise
Freiwillige Rückkehr
Ausländer ohne Bleiberecht in Deutschland müssen das Land wieder verlassen. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor zwangsweisen Rückführungen. Menschen, die freiwillig ausreisen, erhalten Hilfe, um in ihrem Herkunftsland wieder Fuß zu fassen.
Förderprogramm der EU
Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das die Mitgliedstaaten unter anderem bei der Bekämpfung irregulärer Migration und der Gewährleistung einer effektiven Rückkehr unterstützt.
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