Einreise, Aufenthalt, Ausreise

Das Bild zeigt eine Weltkarte.
Dieses Bild zeigt ein Visum der Schengener Staaten in Nahaufnahme.
Visum

Einreise

Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem Visum einer deutschen Auslandsvertretung erlaubt. Es gibt aber viele Einreiseerleichterungen.

Das Bild zeigt einen Raum mit einer großen Anzahl von Umzugskartons.
Niederlassung

Aufenthalt

Für den längerfristigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Ausländer eine Erlaubnis zum Aufenthalt.

Das Bild zeigt eine Menschenmenge in einer Stadt.
Freizügigkeit

EU-Bürger

Freizügigkeitsberechtigte EU-Bürger, ihre Familienangehörigen sowie Staatsangehörige der EWR-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen benötigen für Einreise und Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Sie melden sich lediglich bei der Meldebehörde an.

Das Bild zeigt einen leeren Raum mit einer offenen Tür und daneben drei gepackte Koffer.
Ausreise

Freiwillige Rückkehr

Ausländer ohne Bleiberecht in Deutschland müssen das Land wieder verlassen. Die freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor zwangsweisen Rückführungen. Menschen, die freiwillig ausreisen, erhalten Hilfe, um in ihrem Herkunftsland wieder Fuß zu fassen.

Fahne der EU
Förderprogramm der EU

Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds

Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, das die Mitgliedstaaten unter anderem bei der Bekämpfung irregulärer Migration und der Gewährleistung einer effektiven Rückkehr unterstützt.