Die Einreise nach Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem Visum erlaubt, das vorher von einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) ausgestellt wurde. Es gibt aber viele Einreiseerleichterungen.
Von der Visumspflicht komplett ausgenommen sind Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, sowie der Schweiz.
Die Staatsangehörigen von über 60 Staaten können als Touristen ohne Visum für einen Besuchsaufenthalt einreisen: in Europa sind dies nahezu alle Staaten (bis auf manche Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und dem Kosovo); außerhalb Europas sind dies unter anderem die USA, Kanada, nahezu alle südamerikanischen und eine Reihe von mittelamerikanischen Staaten, Australien, Neuseeland und von den sonstigen nichteuropäischen Staaten unter anderem Israel, die Republik Korea (Südkorea) und Japan. Der Touristenaufenthalt ist auf höchstens 90 Tage innerhalb von 180 Tagen beschränkt. Eine unmittelbare Verlängerung dieses Aufenthalts ist in aller Regel ohne vorherige Ausreise nicht möglich. Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist nicht zulässig.
Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea (Südkorea), von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der USA können ohne Visum einreisen, auch wenn sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen. Sie müssen den für einen längeren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise bei der für ihren Wohnort in Deutschland zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Für die Staatsangehörigen von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino gilt das Gleiche, sofern keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist.
Ausländerbehörden in Baden-Württemberg sind die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise und der Großen Kreisstädte.
Ausführliche Informationen über die Einreisebestimmungen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt.
Für Asylbewerber und andere Flüchtlinge gibt es besondere Anlaufstellen. In Baden-Württemberg sind dies die Landeserstaufnahmeeinrichtungen.
Weiterführende Links
Auswärtiges Amt
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge