Aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds stehen Fördermittel sowohl für die freiwillige als auch für die zwangsweise Rückkehr sowie für Reintegrationsmaßnahmen im Herkunftsland zur Verfügung. Zielgruppe der Rückkehrförderung sind sowohl Asylbewerber während und nach Abschluss des Asylverfahrens, als auch sonstige ausreisepflichtige Ausländer und Ausländer mit Aufenthaltsrecht, die sich für eine freiwillige Rückkehr entscheiden. Gefördert wird zum Beispiel die Arbeit von Rückkehrberatungsstellen, die Rückkehrinteressierte über die Situation in ihrem Herkunftsland informieren und Perspektiven aufzeigen. Auch Maßnahmen, die auf die besondere Lage schutzbedürftiger Rückkehrer zugeschnitten sind, können in die Förderung einbezogen werden, ebenso Maßnahmen für die berufliche Bildung und die Wiedereingliederung im Heimatland.
Nähere Informationen über den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das den Fonds verwaltet. Das Bewilligungszentrum München berät Antragsteller aus Baden-Württemberg über Fördermöglichkeiten.
Weiterführende Links:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge