Das Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium führt die Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung, die Zweite juristische Staatsprüfung sowie die Prüfungen für die Laufbahn des Rechtspflegers durch.
Das Landesjustizprüfungsamt beim Justizministerium führt die Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung, die Zweite juristische Staatsprüfung sowie die Prüfungen für die Laufbahn des Rechtspflegers durch.