Ausreise

Freiwillige Rückkehr

Das Bild zeigt einen leeren Raum mit einer offenen Tür und daneben drei gepackte Koffer.

Ausländer, die kein Bleiberecht in Deutschland haben, müssen das Land wieder verlassen. Dabei hat die freiwillige Rückkehr Vorrang vor zwangsweisen Rückführungsmaßnahmen. Durch die Förderung der freiwilligen Rückkehr werden Menschen dabei unterstützt, in ihrem Herkunftsland wieder Fuß zu fassen.

Die konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht von nicht bleibeberechtigten Ausländern ist ein wesentliches Element einer glaubwürdigen Ausländerpolitik und entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Das Ministerium der Justiz und für Migration fördert die freiwillige Rückkehr von finanziell bedürftigen rückkehrinteressierten Ausländern, indem es Projekte unterstützt, die ihrerseits Hilfestellung zur freiwilligen Rückkehr anbieten, zum Beispiel Rückkehrberatungsstellen. Die Angebote richten sich in erster Linie an ausreisepflichtige Ausländer.

Rückkehrberatungsstellen leisten individuelle Beratung, die dort ansetzt, wo der Einzelne Unterstützung und Begleitung braucht: bei der Organisation der Ausreise, der Sicherung des Lebensunterhalts im Heimatland (Arbeitsplatzsuche oder Existenzgründung), der Wohnsituation, dem Schulbesuch und der Ausbildung von Kindern, der ärztlichen Behandlung und Medikamentenversorgung usw. Kernpunkt der Beratung ist es, Perspektiven für die dauerhafte wirtschaftliche und soziale Reintegration im Heimatland aufzuzeigen.

Das Ministerium der Justiz und für Migration begrüßt und unterstützt es, wenn sich Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise sowie Wohlfahrtsverbände bei der freiwilligen Rückkehr humanitär engagieren. Die Landesförderung ermöglicht dabei auch eine ergänzende Finanzierung zu dem von der Europäischen Union aufgelegten Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds.

Mit der Durchführung des Förderprogramms des Landes ist das Regierungspräsidium Karlsruhe beauftragt. Antragsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums eingestellt.

Die freiwillige Rückkehr und Reintegration werden darüber hinaus durch weitere Programme und Projekte unterstützt, über die die Rückkehrberatungsstellen informieren. Grundlegend seien hier das Bund-Länder-Programm REAG/GARP 2.0 (Reisekosten/Starthilfe) sowie das Reintegrationsprogramm EURP genannt. Auch bereits vor der Ausreise können Rückkehrinteressierte Coachings und Qualifizierungsangebote nutzen.

Weiterführende Links:

Regierungspräsidium Karlsruhe: Landesförderung Freiwillige Rückkehr, Suche nach Rückkehrberatungsstellen 

Informationsportal „ReturningFromGermany“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und der Internationalen Organisation für Migration 

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge