Austausch- und Hospitationsprogramme

Die Bediensteten in der baden-württembergischen Justiz haben vielfältige Möglichkeiten, an europäischen und internationalen Hospitations- und Austauschprogrammen unserer europäischen und internationalen Partnerländer teilzunehmen.

Wichtiger Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Sie bei dienstlich veranlassten Auslandsreisen innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR – Norwegen, Liechtenstein, Island) und der Schweiz sowie bestimmter weiterer Länder eine Entsendebescheinigung benötigen. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig vor Beginn der Auslandsreise an Ihre personalverwaltende Stelle. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der DVKA (www.dvka.de) sowie des LBV (https://lbv.landbw.de/-/a1-entsendungen).