Allgemeine Kurzezeithospitationen (general exchange)
Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger erhalten die Gelegenheit, für eine Woche oder zwei Wochen individuell oder in einer internationalen Gruppe im Ausland zu hospitieren, um das Rechtssystem und den Arbeitsalltag im Gastland kennenzulernen. Soweit es sich um Gruppenhospitationen handelt, bietet auch der gegenseitige Austausch mit den anderen ausländischen Gästen wertvolle Einblicke in deren Arbeitswelt.
Sollten Sie Interesse an einer solchen Hospitation haben, können Sie dies Ihrer personalverwaltenden Stelle auf dem Dienstweg anzeigen.