Bilateraler Austausch (bilateral exchange)

Im Rahmen dieses Programms können die Gerichte und Staatsanwaltschaften der Mitgliedstaaten eine Delegation von drei bis fünf Personen für eine Woche in das Ausland entsenden. Der Teilnehmerkreis ist dabei nicht auf Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte beschränkt, sondern auch offen für sonstige Gerichtsbedienstete (Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Geschäftsstellenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher). Der Austausch von "Multi-Level"-Delegationen, mit denen möglichst die gesamte Breite des Personals abgebildet werden kann, sind ausdrücklich erwünscht, da die Teilnehmenden so auch das Zusammenspiel der verschiedenen Berufsgruppen in den Partnerländern kennenlernen können und die Heimatbehörde von den gewonnenen Erkenntnissen auf einer breiteren Ebene profitieren kann.

Das Programm wird zusätzlich auch für eine reine "court staff"-Teilnehmergruppe (Justizbedienstete ohne Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte) angeboten.

Das jeweilige Partnergericht bzw. die Partnerstaatsanwaltschaft muss selbst gefunden werden und bereits in der Bewerbung angegeben werden. Zudem ist eine detaillierte Projektbeschreibung notwendig.
 

Sollten Sie Interesse an einer solchen Hospitation haben, können Sie dies Ihrer personalverwaltenden Stelle auf dem Dienstweg anzeigen.