Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Hier informieren wir über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit sowie die zuständigen Behörden.

Das Bild zeigt einen Flaggenständer mit der Europaflagge, der Deutschlandflagge und der Flagge Baden-Württembergs.
Das Bild zeigt das Musterexemplar einer Einbürgerungsurkunde.
Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Informationen zur Staatsangehörigkeit

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann im Regelfall durch Geburt oder Einbürgerung erworben werden. Im Staatsangehörigkeitsrecht sind aber unter anderem auch Regeln zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit festgelegt.

Das Bild zeigt ein Foto der Außenstelle des Justizministeriums Baden-Württemberg in der Friedrichstraße 6 in Stuttgart.
Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Ministerium der Justiz und für Migration ist die oberste Staatsangehörigkeitsbehörde des Landes. Für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen und für Beratung sind die unteren Staatsangehörigkeitsbehörden bei den Stadtkreisen und Landratsämtern zuständig.

Das Bild zeigt einen Ausdruck des Bundesgesetzblatts auf einem Schreibtisch.
Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Staatsangehörigkeitsgesetz, Anwendungshinweise

Hier erhalten Sie einen Überblick über die für die Anwendung des Staatsangehörigkeitsgesetzes maßgebenden Regelungen und Auslegungshilfen.

Das Bild zeigt eine Frau, die ein Tablet in der Hand hält. Darauf sind Skalen und Grafiken zu sehen.
Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Einbürgerung in Zahlen

Am 18. Mai 2026 hat das Statistische Landesamt Baden-Württemberg die Einbürgerungszahlen für 2025 veröffentlicht. Erstmals wurde auch am 3. Juni 2026 die Anzahl der Einbürgerungsanträge für das Vorjahr bekanntgegeben.