Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Informationen zur Staatsangehörigkeit

Hier informieren wir über die deutsche Staatsangehörigkeit.

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Das Bild zeigt das Musterexemplar einer Einbürgerungsurkunde.

Erworben wird die deutsche Staatsangehörigkeit im Regelfall kraft Gesetzes - ohne Antrag oder behördliches Zutun - mit der Geburt. Dies gilt für Kinder eines deutschen Elternteils (so genanntes Abstammungsprinzip) und für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern, wenn wenigstens ein Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes zum Daueraufenthalt in Deutschland berechtigt ist und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig im Inland aufhält (so genanntes Territorialprinzip).

Von den weiteren Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ist die auf Antrag erfolgende Einbürgerung die wichtigste.

Die deutsche Staatsangehörigkeit kann auch verloren gehen. Bei einem automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit kommt es nicht auf die Kenntnis oder die Entscheidung einer deutschen Staatsangehörigkeitsbehörde an.

Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses auf Antrag in einem besonderen Verfahren von der Staatsangehörigkeitsbehörde verbindlich festgestellt. Wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit festgestellt worden ist, wird ein Staatsangehörigkeitsausweis von der zuständigen Behörde ausgestellt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Service BW