Staatsangehörigkeit und Einbürgerung

Aufgaben und Zuständigkeiten

Hier informieren wir über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden im Land und den damit verbundenen Verfahren im Staatsangehörigkeitsrecht.

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Das Bild zeigt ein Foto der Außenstelle des Justizministeriums Baden-Württemberg in der Friedrichstraße 6 in Stuttgart.

Das Ministerium der Justiz und für Migration ist die oberste Staatsangehörigkeitsbehörde des Landes. Neben dieser Aufgabe als Fachaufsicht und Ansprechpartner der Einbürgerungsbehörden des Landes ist die Zustimmung des Justizministeriums in Einbürgerungsverfahren erforderlich, bei denen Erkenntnisse des Landesamtes für Verfassungsschutz, der Polizeibehörden oder Staatsangehörigkeitsbehörden über die antragstellende Person vorliegen, dass sich diese verfassungsfeindlich oder extremistisch betätigt oder betätigt hat. Eine Zustimmung des Justizministeriums ist auch erforderlich, soweit die allgemeine Mindestdauer des Inlandsaufenthalts von fünf Jahren wegen eines besonderen öffentlichen Interesses aufgrund einer Tätigkeit der Einbürgerungsbewerberin bzw. des Einbürgerungsbewerbers insbesondere im Bereich der Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft, Kunst, Kultur, Medien, des Sports oder des öffentlichen Dienstes verkürzt werden soll. 

Für die Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen und die Beratung bei Fragen rund um die Einbürgerung oder sonstigen Anfragen zur Staatsangehörigkeit sind die unteren Staatsangehörigkeitsbehörden zuständig. Die 44 unteren Staatsangehörigkeitsbehörden sind bei den Bürgermeisterämtern der Stadtkreise und bei den Landratsämtern angesiedelt. Diese Stellen sind auch für Erstberatungen zuständig. Falls Sie Fragen zu den genannten Themen haben, finden Sie hier die richtige Ansprechperson.

Weiterführende Links

Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums über Zustimmungserfordernisse im Staatsangehörigkeitsrecht (VwV Zustimmungserfordernisse)

Verordnung des Innenministeriums über Zuständigkeiten im Staatsangehörigkeitsrecht