Der ausgedruckte und unterzeichnete Antrag muss bis zum 30. Juni 2025 dem Prüfungsamt vorliegen. Eine persönliche Abgabe ist an diesem Tag nur bis 17.00 Uhr möglich; ein Briefkasteneinwurf ist nicht möglich.
Die elektronische Anmeldung allein ist nicht ausreichend! Bei einer Teilnahme an der Staatsprüfung nach § 37 Abs. 1 JAPrO 2019 ist die elektronische Anmeldung nicht möglich.
Ich beantrage die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung im Herbst 2025.