Antrag

Antrag auf Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg

Der ausgedruckte und unterzeichnete Antrag muss bis zum 31. Oktober 2024 dem Prüfungsamt vorliegen. Eine persönliche Abgabe ist an diesem Tag nur bis 17.00 Uhr möglich; ein Briefkasteneinwurf ist nicht möglich.

Die elektronische Anmeldung allein ist nicht ausreichend! Bei einer Teilnahme an der Staatsprüfung nach § 37 Abs. 1 JAPrO 2019 ist die elektronische Anmeldung nicht möglich.

Ich beantrage die Zulassung zur Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung im Frühjahr 2025.

I. Prüfungsort

II. Persönliche Daten

III. Studienverlauf

IV. Bei Teilnahme zur Notenverbesserung (nur bei vorangegangener Prüfungsteilnahme nach JAPrO):

IV. Erklärung zur Prüfungsteilnahme nach § 37 Abs. 1 JAPrO (§ 35b Abs. 1 JAPrO a.F.):

nach § 37 Abs. 1 JAPrO (§ 35b Abs. 1 JAPrO a.F.) an den zivilrechtlichen Aufsichtsarbeiten der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung teilgenommen und davon mindestens eine Aufsichtsarbeit bestanden.

V. Erklärung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung) (§ 5 DRiG, §§ 26 - 33 JAPrO)

1.

Ich erkläre, dass ich die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung i.S.d. § 5 Abs. 1 DRiG an der Universität Mannheim bereits bestanden habe und beantrage ein Gesamtzeugnis:

2.

VI. Erklärung über frühere Zulassungsanträge

VII. Antrag zum Freiversuch oder zur Möglichkeit späterer Notenverbesserung

1.

2.

3.

4.

3.

5.

4.

VIII. Prüfungsteilnahme zur Notenverbesserung

IX. Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beigefügt: (Notenverbesserer nur 1. und 7.) VIII. Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beigefügt:

1. Lebenslauf - eigenhändig geschrieben und unterschrieben, nicht nur tabellarisch; mit Lichtbild -

2. Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung - beglaubigte Kopie - (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 JAPrO)

3. Datenkontrollblätter oder Studienverlaufsbescheinigung der Universität(en) - Original -

4. Nachweis(e) über die Teilnahme an der praktischen Studienzeit (§§ 5, 10 Abs. 2 Nr. 2 JAPrO) - Original -

5. Nachweise über die erfolgreiche Teilnahme an Übungen und sonstigen Lehrveranstaltungen (§ 9 Abs. 2 JAPrO) sowie für die regelmäßige Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 JAPrO) - je im Original -

6.

7.

8.

9.

8. Mitteilung über die Universitätsprüfung - vorläufige Bescheinigung oder beglaubigte Abschrift (Feld V.) -

9. Bachelor-Zeugnis in beglaubigter Abschrift

Die vorgelegten Belege zu den Ziffern 2 bis 5 werden nach Abschluss des Prüfungsverfahrens zurückgegeben.


X.IX. Datenschutzhinweis

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch das Landesjustizprüfungsamt finden sich im Internet unter:
https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/justiz/justizpruefungsamt/juristenausbildung-und-pruefungen/datenschutz
Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt.