FAQ Datenschutz
Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder anderen gesetzlichen Regelungen.
a) Verantwortliche Stelle
Ihre personenbezogenen Daten werden durch das
Ministerium der Justiz und für Migration
Baden-Württemberg
- Landesjustizprüfungsamt -
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
verarbeitet.
b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte
Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Datenschutz@jum.bwl.de
Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zur Durchführung der Prüfung oder zu deren Ergebnissen geben.
Das Landesjustizprüfungsamt ist mit der Organisation und der Durchführung juristischer Prüfungen (Erste juristische Prüfung, Zweite juristische Staatsprüfung, Rechtspflegerprüfung, Eignungsprüfung für die Zulassung europäischer Rechtsanwälte) betraut. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO) in Verbindung mit § 4 des Landesdatenschutzgesetzes sowie auf der Grundlage von besonderen Vorschriften wie beispielsweise des Juristenausbildungsgesetzes und der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung. Besondere Kategorien personenbezogener Daten werden auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 7 DS-GVO zu diesen Zwecken verarbeitet, soweit dies, beispielsweise für die Prüfung des Antrags auf Genehmigung eines Rücktritts von der Prüfung erforderlich ist.
Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten bei Ihnen als betroffener Person. Außerdem erfassen wir personenbezogene Daten, die uns Hochschulen und Oberlandesgerichte zur Erfüllung unserer Aufgaben übermitteln, wie beispielsweise von
- der Universität Mannheim die Stammdaten der Kandidatinnen und Kandidaten, welche zur beschränkten Teilnahme an der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung zugelassen werden sollen;
- der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen die Stammdaten der Kandidatinnen und Kandidaten, welche für die Rechtspflegerprüfung zugelassen werden sollen;
- den Oberlandesgerichten die Praxisnoten der Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter;
- den Oberlandesgerichten Stammdaten der Referendarinnen und Referendare, die zur Zweiten juristischen Staatsprüfung anstehen.
Innerhalb des Ministeriums der Justiz und für Migration werden Ihre personenbezogenen Daten nur im Landesjustizprüfungsamt verarbeitet. Sie werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offengelegt oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.
a) Innerhalb des Landesjustizprüfungsamts erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Organisation und der Durchführung des Prüfungsverfahrens oder nach dessen Abschluss mit der Führung und Aufbewahrung der Verfahrensakten betraut sind. Dies sind zum Beispiel die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie deren Unterstützungspersonal.
Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung oder sonstigen ausgewählten Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.
b) An andere Stellen übermitteln wir personenbezogene Daten im Einzelfall, soweit es für unsere oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist:
- den Universitäten zu deren Aufgabenerledigung, insbesondere zur Überprüfung des Fortbestehens der Voraussetzungen der Immatrikulation;
- den Oberlandesgerichten des Landes zu deren Aufgabenerledigung, insbesondere zur Organisation des juristischen Vorbereitungsdienstes;
- den Prüferinnen und Prüfern, um eine eventuelle Befangenheit frühzeitig erkennen zu können;
- den Justizministerien des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz, soweit Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Rechtspflege Bedienstete dieser Länder sind.
Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Speicherfristen für die Verfahrensakten bestimmen sich nach den besonderen Regelungen über die Aufbewahrung der Akten. Die Aufbewahrungsfristen betragen beispielsweise
- für die schriftlichen Aufsichtsarbeiten 5 Jahre;
- für das sonstige Schriftgut 50 Jahre.
Sie sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen. Allerdings ist es uns ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich, Ihren Antrag, beispielsweise auf Zulassung zu einer juristischen Prüfung, zu bearbeiten, mit der Folge, dass der Antrag abgelehnt werden muss.
Die Folgen einer Bereitstellung unrichtiger oder unvollständiger Daten Ihrerseits sind nicht Gegenstand dieser Information; sie richten sich nach dem einschlägigen Prüfungsrecht.
Es werden keine Instrumente zur automatisierten Entscheidungsfindung eingesetzt.
Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg – Landesjustizprüfungsamt – geltend machen können:
a) Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten; ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen.
b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO
Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Die genannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere des einschlägigen Prüfungsrechts, das zur Sicherung einer sachgerechten Prüfungsorganisation und -durchführung und im Interesse anderer Prüfungskandidaten besondere Regelungen und Einschränkungen vorsehen kann. Einschränkungen können sich im Übrigen aus den §§ 8 und 9 des Landesdatenschutzgesetzes ergeben.
Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder anderen gesetzlichen Regelungen.
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den
Der Landesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
zu wenden.
Beschwerden können auch online eingelegt werden.
Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über das Ministerium der Justiz und für Europa – Landesjustizprüfungsamt –. Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über das Ministerium innehat.