Justizprüfungsamt

Datenschutz

Digitale Schlösser als Symbolbild für Datenschutz

Wie das Ministerium der Justiz und für Migration - Landesjustizprüfungsamt - Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet

(Informationen nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung)

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg – Landesjustizprüfungsamt – verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung der juristischen Prüfungen und zur Organisation des juristischen Vorbereitungsdienstes. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit Ihrer Daten. Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber uns als Verantwortlichem haben.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter

www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht),

www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg) und

http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union)

in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

FAQ Datenschutz

Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder anderen gesetzlichen Regelungen.