Die Härtefallkommission beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg ist am 22. Oktober 2025 zur konstituierenden Sitzung der neunten Amtszeit zusammengetroffen. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek MdL begrüßte die Kommissionsmitglieder und betonte: „Durch das Härtefallverfahren kann besonderen individuellen Härten bei der Anwendung des Aufenthaltsrechts begegnet werden. Sie tragen mit ihren Einschätzungen dazu bei, dass einzelne, besondere Schicksale noch einmal neu betrachtet werden. Vor ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit habe ich großen Respekt und bedanke mich sehr herzlich für ihr überaus wichtiges Engagement. In der neuen Amtszeit wünsche ich ihnen auch weiterhin intensive Beratungen und gut abgewogene Entscheidungen.“
Zum Vorsitzenden der Härtefallkommission in der neunten Amtsperiode wurde erneut Klaus Pavel berufen. Der ehemalige Landrat des Ostalbkreises leitet das Gremium seit Anfang 2020. Zu Beginn der konstituierenden Sitzung sagte Pavel: „Es ist für mich eine große Ehre, die Härtefallkommission auch in der neuen Amtszeit weiter leiten zu dürfen. Dieser herausfordernden Aufgabe stelle ich mich sehr gerne, weil die Arbeit der Kommission für mich eine Herzensangelegenheit ist“.
Die Einrichtung der Kommission jährt sich in diesem Jahr zum 20. Mal. Nach der Einführung der Aufenthaltsgewährung in Härtefallen in § 23a AufenthG nahm die Härtefallkommission Baden-Württemberg im Oktober 2005 erstmalig ihre Arbeit auf. Bis zur ersten Sitzung waren bereits mehr als 500 Härtefalleingaben eingegangen. Das Gründungsjahr 2005 ist bis heute mit 820 Eingaben das eingangsstärkste geblieben. Nachdem die jährlichen Eingabezahlen einige Jahre lang nur rund 100 betragen hatten, stieg die Zahl der Eingabesteller ab 2013 wieder kontinuierlich an. Ein erneuter Höhepunkt wurde dabei im Jahr 2016 mit 610 Neueingaben erreicht. Seitdem schwankte das jährliche Aufkommen zwischen 171 (2018) und 450 (2021) Eingaben.
In der Anfangsphase hatte sich die Kommission überwiegend mit Personen aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens zu befassen. Dies waren häufig Familien, die bereits in den 1990-er Jahren aufgrund der dortigen kriegerischen Auseinandersetzungen nach Deutschland gekommen waren. Ab den Jahren 2017/2018 änderte sich das Bild dahingehend, dass fortan alleinreisende Männer aus afrikanischen Staaten (v.a. Gambia, Nigeria und Kamerun) den Großteil der Eingabesteller ausmachten. Insgesamt sind in den vergangenen zwei Jahrzehnten fast 6.000 Eingaben bei der Geschäftsstelle eingegangen. In ihren Sitzungen befasste sich die Kommission inhaltlich mit rund 3.300 Fällen und stellte gut 1.200 Ersuchen an die oberste Ausländerbehörde.
Ebenfalls am 22. Oktober 2025 wurde der 19. Tätigkeitsbericht der Härtefall-kommission für das Jahr 2024 veröffentlicht.
Im vergangenen Jahr wandten sich insgesamt 314 Eingabesteller an die Kommission. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 mit 254 Eingaben entspricht dies einem Anstieg um 24 Prozent. Dieser Trend hat sich im laufenden Jahr weiter verstärkt: Bis Ende September 2025 waren bereits 397 Neueingaben zu verzeichnen.
Im Berichtsjahr konnte über 244 Eingaben abschließend entschieden werden. In 143 dieser Fälle musste eine Befassung der Kommission vorab aus zwingenden rechtlichen Gründen abgelehnt werden. Knapp ein Drittel dieser Nichtbefassungsentscheidungen betreffen Personen, die während des Härtefallverfahrens ein anderes, vorrangiges Bleiberecht erhalten konnten. Daher war für sie die Durchführung eines Härtefallverfahrens nicht mehr erforderlich.
Neben einer genaueren statistischen Auswertung enthält der Tätigkeitsbericht auch anonymisierte Fallbespiele aus dem vergangenen Jahr, die die Arbeit der Kommission veranschaulichen.
Der 19. Tätigkeitsbericht kann auf der Internetseite der Härtefallkommission abgerufen werden. Den entsprechenden Link finden Sie hier: https://jum.baden-wuerttemberg.de/de/migration/haertefallkommission
Hintergrundinformationen:
Die Härtefallkommission entscheidet auf der Grundlage der gesetzlich geregelten Härtefallregelung in § 23a Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Sie wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Daher können Dritte nicht verlangen, dass die
Kommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Entscheidungen der weisungsunabhängigen Härtefallkommission sind nicht anfechtbar.
Die Härtefallkommission besteht aus zehn Mitgliedern und deren stellvertretenden Mitgliedern, die auf Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen Landeskirchen, der katholischen Kirche und des Flüchtlingsrates sowie der kommunalen Landesverbände berufen werden. Die oberste Landesbehörde (das Ministerium der Justiz und für Migration) beruft das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin, eine Persönlichkeit des Landes sowie eine Persönlichkeit islamischen Glaubens.
Die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder beträgt zweieinhalb Jahre. Die Kommission kann in Fällen, in denen dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit eines ausreisepflichtigen Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, ein Härtefallersuchen an das Justizministerium als oberste Ausländerbehörde richten. Dieses entscheidet dann im Rahmen einer eigenen Ermessensentscheidung, ob dem Betroffenen auf Grund des Ersuchens eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.


