Asyl

Die Härtefallkommission

Im September 2005 wurde auf Grundlage des neugeschaffenen § 23a Aufenthaltsgesetz die Härtefallkommission Baden-Württemberg eingerichtet. Dieses Gremium handelt nach den gesetzlichen Vorgaben unabhängig und weisungsfrei.

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Das Bild zeigt die Titelseite des 17. Tätigkeitsberichts der baden-württembergischen Härtefallkommission

Die Härtefallkommission kann in Fällen, in denen nach ihren Feststellungen dringende humanitäre oder persönliche Gründe die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen, ein Härtefallersuchen an das Ministerium der Justiz und für Migration richten. Dieses entscheidet dann, ob auf Grund des Härtefallersuchens gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde angeordnet wird, den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. 

Rechtsgrundlagen

Tätigkeitsberichte der Härtefallkommission

So stellen Sie eine Eingabe an die Härtefallkommission

Fragen und Antworten