
Das Verpflegungsangebot ist Teil des Sachleistungsprinzips und findet – soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen – grundsätzlich in dafür ausgewiesenen Speiseräumen statt. Die Verpflegung wird durch einen Dienstleister bereitgestellt, der für ein möglichst ausgewogenes und abwechslungsreiches Speisenangebot sorgen soll.

Das Angebot wird durch einen externen medizinischen Dienstleister erbracht, der eine ambulante Krankenstation in der Einrichtung bereitstellt. Dies zielt auf die angemessene Versorgung der Geflüchteten ab, aber auch auf die Entlastung lokaler medizinischer Einrichtungen wie etwa der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte. Dorthin werden aus Einrichtungen der Erstaufnahme nur Geflüchtete überwiesen, die dort nicht angemessen versorgt werden können.

In den Einrichtungen ist rund um die Uhr ein Sicherheitsdienst präsent, der für eine gute Sicherheitslage innerhalb der Einrichtung sorgt. Darüber hinaus trägt Streetwork dazu bei, mögliche Konflikte zwischen Geflüchteten – aber auch mit Anwohnerinnen und Anwohnern – bereits frühzeitig zu entschärfen.

Dies umfasst die Sozialbetreuung und Angebote wie etwa Frauentreffs oder Mutter-Kind-Bereiche, aber auch Sprach- und Alphabetisierungskurse, Rechtsstaatsunterricht oder Erstorientierungskurse. In allen Einrichtungen zur Erstaufnahme wird zudem eine qualifizierte Kinder- und Jugendbetreuung angeboten. Nicht schulpflichtige Kinder, die in einer Einrichtung zur Erstaufnahme leben, besuchen keine Kindertagesstätte vor Ort. In Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport werden Kinder und Jugendliche im Rahmen der Erstaufnahme unterrichtet.

Der Unterricht findet in der Regel an den örtlichen allgemeinbildenden Schulen in Vorbereitungsklassen (VKL) oder an beruflichen Schulen in Klassen des Vorqualifizierungsjahrs Arbeit und Beruf mit Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) statt. Das Kultusministerium bzw. die Regierungspräsidien richten je nach Bedarf zusätzliche VKL- oder VABO-Klassen an Schulen im Umkreis von Einrichtungen zur Erstaufnahme ein.

Es bestehen themenbezogene Informations- und Beratungsangebote – etwa in Form von unabhängiger Sozial- und Verfahrensberatung durch die Wohlfahrtsverbände nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Baden-Württemberg (§ 6 Absatz 2 FlüAG). Die Finanzierung erfolgt durch das Land. Zudem finanziert der Bund eine Asylverfahrensberatung nach dem Asylgesetz des Bundes (§ 12a AsylG).

Die Geflüchteten können Qualifizierungsmaßnahmen absolvieren, aber auch Arbeitsgelegenheiten zur Aufrechterhaltung und zum Betrieb der Einrichtung nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz wahrnehmen. Dies sind zum Beispiel Hausmeistertätigkeiten oder Reinigungsarbeiten im Innen- und Außenbereich der Einrichtung.

Dies umfasst etwa soziale Treffpunkte, gemeinsame Feste, Patenschafts- und Tandemprogramme, Ausflüge in die Umgebung sowie Angebote in den Bereichen Musik, Tanz und Kreativität. Hinzu kommen Sportangebote wie Fußball, Fitness, Yoga oder Laufgruppen.