Erstaufnahme

Einrichtungen zur Erstaufnahme

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie die Erstaufnahme in Baden-Württemberg abläuft und wie die Einrichtungen organisiert sind.

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Erklärvideo: So funktioniert die Erstaufnahme in Baden-Württemberg

Geflüchtete werden in Baden-Württemberg nach ihrer Ankunft zuerst in einer Einrichtung zur Erstaufnahme untergebracht. Hier wohnen sie in den ersten Monaten, werden registriert und ärztlich untersucht. Zudem ist vorgesehen, dass das Asylverfahren während des Aufenthalts in der Erstaufnahme durchgeführt wird. 

Was ist eine Einrichtung zur Erstaufnahme?

Einrichtungen zur Erstaufnahme sind Einrichtungen des Landes und werden in Baden-Württemberg durch die vier Regierungspräsidien Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg betrieben. Die Erstaufnahme funktioniert in Baden-Württemberg nach dem sogenannten „1+4-System“. Hierbei wirken verschiedene Arten von Einrichtungen zusammen: Das Ankunftszentrum (AZ) in Heidelberg und die vier Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) in Karlsruhe, Freiburg, Ellwangen und Sigmaringen. Weiterer Bestandteil des Systems sind die im Land verteilten Erstaufnahmeeinrichtungen (EA).

Die Grafik stellt dar, wie das Ankunftszentrum, die Landeserstaufnahmeeinrichtungen und die weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen zusammenwirken.

Das „1+4-System“ sorgt für eine effiziente Abwicklung der Erstaufnahme.

In jedem Regierungsbezirk gibt es eine Landeserstaufnahmeeinrichtung. Eine LEA oder das Ankunftszentrum ist in der Regel die erste Station für alle Geflüchteten, die in Baden-Württemberg ankommen. ​Hier werden die wichtigen Verfahrensschritte im Aufnahme- und Asylverfahren gebündelt durchlaufen: die Registrierung, die ärztliche Untersuchung und die Asylantragsstellung inklusive Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dafür ist das BAMF hier jeweils mit einer Außenstelle präsent. Die Bündelung ermöglicht eine schnelle und effiziente Abwicklung bei der Erstaufnahme.

Der Unterschied zwischen dem Ankunftszentrum in Heidelberg und den vier LEA ist die Kapazität: Das AZ verfügt über mehr Unterbringungsplätze und höhere Bearbeitungskapazitäten als die einzelnen LEA.

Neben AZ und LEA gibt es landesweit weitere Erstaufnahmeeinrichtungen (EA). Sie dienen ausschließlich der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten – etwa dann, wenn die Unterbringungskapazitäten im AZ und den LEA nicht ausreichen. Mehr dazu erfahren Sie unter Standortsuche

Was passiert nach der Ankunft in der Erstaufnahme?

Nach ihrer Ankunft werden Geflüchtete in der Erstaufnahme zunächst registriert. Dabei werden Daten zur Person erhoben, und es erfolgen eine erkennungsdienstliche Behandlung mit Foto und Fingerabdrücken sowie eine Sicherheitsüberprüfung. Mit den erhobenen Daten werden im Anschluss automatisiert bei verschiedenen Sicherheitsbehörden des Bundes sicherheitsrelevante Informationen abgefragt. So können relevante Erkenntnisse sofort mitgeteilt werden.

Das Bild zeigt, wie bei einer Person ein Fingerabdruck mit Hilfe eines Fingerabdruckscanners genommen wird.

Die Geflüchteten werden registriert, ärztlich untersucht und können einen Asylantrag stellen.

Weiterhin werden alle Geflüchteten nach Ankunft in der Erstaufnahme medizinisch untersucht – etwa auf übertragbare Krankheiten. Dazu gehört regelmäßig auch eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane. Asylsuchende sind nach dem Asylgesetz des Bundes (§ 62 AsylG) dazu verpflichtet, diese Untersuchung zu dulden. Darüber hinaus wird ermittelt, ob weitere Erkrankungen vorliegen und ob bestimmte Medikamente benötigt werden. Zudem wird neu angekommenen Geflüchteten ein Impfangebot unterbreitet, das sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) richtet.

Die Untersuchungen werden vom Gesundheitsamt des jeweiligen Stadt- bzw. Landkreises durchgeführt. Diese sind hierfür ständig im AZ bzw. der entsprechenden LEA vertreten. Das Land stellt den Gesundheitsämtern der Landratsämter zusätzliches ärztliches Personal bereit und erstattet dem jeweiligen Kreis die Kosten.

Schließlich können Geflüchtete im AZ und in den LEA nach ihrer Ankunft einen Asylantrag stellen. Für die Bearbeitung und Anhörung ist das BAMF dort jeweils mit einer Außenstelle präsent.

Welche Betreuungs- und Beschäftigungsangebote gibt es in den Einrichtungen zur Erstaufnahme?

Geflüchtete können nach ihrer Ankunft in Baden-Württemberg laut Asylgesetz bis zu 18 Monate lang in einer Einrichtung zur Erstaufnahme untergebracht werden. Die Unterbringungsdauer ist unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab. In der Regel bleiben Geflüchtete wenige Monate in einer Einrichtung zur Erstaufnahme, bis sie in die vorläufige Unterbringung zugeteilt werden. Familien mit minderjährigen Kindern bleiben höchstens sechs Monate in den Einrichtungen. Während dieser Zeit erhalten sie Verpflegung und medizinische Versorgung, aber auch Zugang zu verschiedenen Betreuungs- und Freizeitangeboten.

Hierfür beauftragen die Regierungspräsidien professionelle Dienstleister. Insbesondere bei Beratungsangeboten sowie bei der Strukturierung des Alltags bringen sich aber auch Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Sozialpädagoginnen und -pädagogen sowie Ehrenamtliche und Wohlfahrtsverbände ein. Das konkrete Angebot vor Ort hängt von den Bedürfnissen und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner ab, umfasst insgesamt aber das folgende Spektrum:

Sie möchten noch etwas wissen? Häufige Fragen und Antworten

Wir sind für Sie da 

Haben Sie Fragen zu den Einrichtungen zur Erstaufnahme oder möchten Sie sich weiter informieren? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung (Kontaktformular). Für Fragen zu einer konkreten Einrichtung wenden Sie sich gern an die Bürgerreferenten des zuständigen Regierungspräsidiums.