Die Aufnahme von Geflüchteten ist eine vom Bund auf die Länder übertragene Pflichtaufgabe: Die Länder müssen nach dem Asylgesetz des Bundes (§ 44 AsylG) Asylsuchende unterbringen und die dazu erforderlichen Einrichtungen zur Erstaufnahme schaffen. Wie viele Geflüchtete jedes Land aufnehmen muss, wird nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ errechnet. Auf Baden-Württemberg entfallen demnach rund 13 Prozent der nach Deutschland einreisenden Geflüchteten.
Die Anzahl Geflüchteter steigt weltweit.
Die Anzahl der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, hat sich im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt und ist auf dem höchsten Niveau seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Während 2014 ca. 59,5 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht waren, stieg die Zahl 2024 nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) auf 123,2 Millionen.
73,5 Millionen davon sind Binnenflüchtlinge, die innerhalb ihres Landes auf der Flucht sind. Doch die gestiegenen Zahlen schlagen sich auch bei den Zugängen nach Europa, Deutschland und Baden-Württemberg nieder: 2022 wurden in Baden-Württemberg rund 176.000 Geflüchtete aufgenommen. Das sind deutlich mehr als in den Jahren 2015 und 2016 zusammen, dem Höhepunkt der damaligen Fluchtbewegungen. Darunter befanden sich 145.000 ukrainische Staatsangehörige, die nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf ihr Land Schutz in Baden-Württemberg fanden. Gleichzeitig stieg aber auch die Zahl der Asylsuchenden (s. Abbildung unten).
In den Folgejahren ging die Zahl der Gesamtzugänge zwar wieder zurück, sie befindet sich aber weiterhin auf einem signifikanten Niveau: Im ersten Halbjahr des Jahres 2025 kamen 17.000 Geflüchtete in Baden-Württemberg an – im Zeitraum 2016 bis 2021 war dies der durchschnittliche Wert für ein ganzes Jahr.
Baden-Württemberg kann keinen direkten Einfluss auf die Anzahl der Zugänge nehmen. Das Land setzt sich jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür ein, die Zahl der irregulären Einreisen nach Deutschland weiter und nachhaltig zu begrenzen und die Aufnahmekapazitäten in den Ländern und Kommunen zu entlasten. So unterstützt das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg den Bund weiterhin dabei, sich für geeignete Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene einzusetzen.