Die Aufnahme von Geflüchteten ist eine vom Bund auf die Länder übertragene Pflichtaufgabe: Die Länder müssen nach dem Asylgesetz des Bundes (§ 44 AsylG) Asylsuchende unterbringen und die dazu erforderlichen Einrichtungen zur Erstaufnahme schaffen. Wie viele Geflüchtete jedes Land aufnehmen muss, wird nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ errechnet. Auf Baden-Württemberg entfallen demnach rund 13 Prozent der nach Deutschland einreisenden Geflüchteten.
Die Anzahl Geflüchteter steigt weltweit.
Die Anzahl der Menschen, die weltweit auf der Flucht sind, hat sich im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt und ist auf dem höchsten Niveau seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Während 2013 ca. 51,2 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht waren, stieg die Zahl 2024 nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) auf 122,6 Millionen.
72,1 Millionen davon sind Binnenflüchtlinge, die innerhalb ihres Landes auf der Flucht sind. Doch die gestiegenen Zahlen schlagen sich auch bei den Zugängen nach Europa, Deutschland und Baden-Württemberg nieder: 2022 wurden in Baden-Württemberg rund 176.000 Geflüchtete aufgenommen. Das sind deutlich mehr als in den Jahren 2015 und 2016 zusammen, dem Höhepunkt der damaligen Fluchtbewegungen. Darunter befanden sich 145.000 ukrainische Staatsangehörige, die nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf ihr Land Schutz in Baden-Württemberg fanden. Gleichzeitig stieg aber auch die Zahl der Asylsuchenden (s. Abbildung unten).
Auch im Jahr 2023 war beim Gesamtzugang mit rund 79.000 Geflüchteten erneut ein hoher Wert erreicht worden. Bei den Asylzugängen wurde der Vorjahreswert wieder übertroffen.
Im Jahr 2024 sind mit insgesamt rund 48.000 Geflüchteten zwar deutlich weniger Personen in Baden-Württemberg angekommen. Aber vergleicht man die Zahl mit dem Zeitraum 2016 bis 2021 (mit durchschnittlich 17.000 Geflüchteten pro Jahr), war der Flüchtlingszugang 2024 noch immer deutlich höher.
Baden-Württemberg kann keinen direkten Einfluss auf die Anzahl der Zugänge nehmen. Das Land setzt sich jedoch im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür ein, die Zahl der irregulären Einreisen nach Deutschland weiter und nachhaltig zu begrenzen und die Überlastung der Aufnahmekapazitäten in den Ländern und Kommunen zu verringern. So appelliert das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg seit geraumer Zeit eindringlich an den Bund, sich dafür einzusetzen, dass auf nationaler und europäischer Ebene geeignete Maßnahmen ergriffen werden.