Profitieren Kommunen und Kreise von einer Einrichtung zur Erstaufnahme?
Die Einrichtungen zur Erstaufnahme in Baden-Württemberg sind über das ganze Land verteilt. In der Regel liegen die Einrichtungen in größeren Städten. Die jeweiligen Kommunen und Kreise profitieren auf verschiedene Weise vom Betrieb einer Einrichtung.
Höhere Zuwendungen, neue Arbeitsplätze
Zum einen erhöhen die Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen zur Erstaufnahme die Einwohnerzahl der entsprechenden Kommune. Und eine höhere Einwohnerzahl bedeutet für die Kommune höhere Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich. Die Rechtslage dazu: Die Bemessung der Zuweisungen aus der kommunalen Investitionspauschale (§ 4 FAG) und die Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (§ 7 Absatz 2 bis 4 FAG, § 30 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 3 FAG).