Erstaufnahme

Wie wirkt sich eine Einrichtung zur Erstaufnahme vor Ort aus?

Wir erklären, was es konkret für eine Kommune bedeutet, Standort einer Einrichtung zur Erstaufnahme zu sein.

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Die schwarz-gelbe Grafik zeigt eine Person mit einem Koffer vor Gebäuden.

Profitieren Kommunen und Kreise von einer Einrichtung zur Erstaufnahme?

Die Einrichtungen zur Erstaufnahme in Baden-Württemberg sind über das ganze Land verteilt. In der Regel liegen die Einrichtungen in größeren Städten. Die jeweiligen Kommunen und Kreise profitieren auf verschiedene Weise vom Betrieb einer Einrichtung.

Höhere Zuwendungen, neue Arbeitsplätze

Zum einen erhöhen die Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen zur Erstaufnahme die Einwohnerzahl der entsprechenden Kommune. Und eine höhere Einwohnerzahl bedeutet für die Kommune höhere Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich. Die Rechtslage dazu: Die Bemessung der Zuweisungen aus der kommunalen Investitionspauschale (§ 4 FAG) und die Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft (§ 7 Absatz 2 bis 4 FAG, § 30 Absatz 1 und Absatz 2 Nummer 3 FAG).

Zum anderen entstehen je nach Größe durch eine Einrichtung zur Erstaufnahme bis zu 300 neue Arbeitsplätze. Mit dem zuständigen Regierungspräsidium und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA) und dem Ankunftszentrum sind zudem eine Landes- und eine Bundesbehörde vor Ort vertreten. Die Geflüchteten erhöhen darüber hinaus die lokale Kaufkraft, denn das monatliche sogenannte Taschengeld – für erwachsene Leistungsberechtigte rund 150 Euro pro Monat – wird meist in Geschäften der Umgebung ausgegeben. Und das ortsansässige Gewerbe kann von Firmenaufträgen für die Schaffung und den Betrieb der Einrichtung profitieren. 

Freistellung bei der längerfristigen Unterbringung Geflüchteter

Nach ihrer Zeit in der Erstaufnahme werden Geflüchtete den Stadt- und Landkreisen für die vorläufige Unterbringung zugewiesen. Bei der Zahl der Zuweisungen wird berücksichtigt, ob es in einem Kreis eine Einrichtung zur Erstaufnahme gibt: Er kann dann bis zu einer gewissen Höhe von der Zuweisung freigestellt werden. Beispielsweise reduziert sich die vorläufige Unterbringung im Standortkreis einer Einrichtung der Erstaufnahme um 200 Personen jährlich, wenn es dort eine Einrichtung gibt, in der regelmäßig 1.000 Personen untergebracht werden können. Das wurde auch mit der Neufassung der Verordnung des Justizministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG) geregelt. 

Weil weniger Geflüchtete in die vorläufige Unterbringung zugewiesen werden, wirkt sich diese Freistellung bei der vorläufigen Unterbringung automatisch auch auf die kommunale Anschlussunterbringung (die dritte Stufe des Aufnahmesystems) aus. Der Landkreis kann eine Gemeinde mit einer Einrichtung zur Erstaufnahme sowie die angrenzenden Gemeinden außerdem auch ganz von Zuweisungen in die Anschlussunterbringung freistellen. Mehr dazu erfahren Sie unter Standortsuche

Wie wirkt sich eine Einrichtung zur Erstaufnahme auf die Infrastruktur meiner Kommune aus?

Das Foto zeigt ein Stethoskop, das auf einem Klemmbrett mit Papier liegt.

Viele Menschen befürchten, dass eine neue Einrichtung zur Erstaufnahme die vorhandene Infrastruktur am Standort zusätzlich belastet – etwa die medizinischen Einrichtungen oder die Kindertagesstätten. Außerdem sind auch die finanziellen Mittel vieler Kommunen begrenzt. Durch eine Einrichtung zur Erstaufnahme vor Ort entsteht Kreisen und Kommunen jedoch kein finanzieller Aufwand: Das Land trägt sämtliche Kosten für die Unterbringung der Geflüchteten und den Betrieb der Einrichtung.

Außerdem sorgt das Land für ein umfassendes Betreuungs- und Versorgungsangebot in den Einrichtungen. So steht den Bewohnerinnen und Bewohnern einer Einrichtung zur Erstaufnahme etwa eine Kinderbetreuung oder eine ambulante Krankenstation zur Verfügung. Dadurch sind sie nur in Ausnahmefällen auf die Infrastruktur außerhalb der Einrichtung angewiesen – etwa dann, wenn eine Krankheit nicht in der dortigen Krankenstation behandelt werden kann. Auch die Fachkräfte, die sich etwa um die Kinderbetreuung in der Einrichtung kümmern, werden nicht vor der eigenen Haustür abgeworben: Die Dienstleistungen in einer Einrichtung zur Erstaufnahme werden europaweit ausgeschrieben. So wird das nichtärztliche medizinische Fachpersonal durch externe medizinische Dienstleister gestellt, die über mobiles und überregionales Personal verfügen.

Wie wird die Sicherheit im Umfeld einer Einrichtung zur Erstaufnahme gewährleistet?

Polizei-Wappen Baden-Württemberg

Das Thema Sicherheit, aber auch Sorgen etwa vor Müll oder Lärmbelästigung, spielt für viele Menschen im Umfeld einer Einrichtung zur Erstaufnahme eine wichtige Rolle. Das Land übernimmt Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Ordnung in und um die Einrichtungen: Ein erprobtes Sicherheitskonzept und ein durchgängig präsenter Sicherheitsdienst in der Einrichtung gehören dazu – ebenso wie der Schutz des Außenbereichs der Einrichtung mit Zaun und Zutrittskontrolle. Dies dient auch der Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen.

Darüber hinaus setzt das Land im Umfeld der Einrichtungen Streetworker und Streetworkerinnen als Ansprechpersonen für Anwohnerinnen und Anwohner sowie für Geflüchtete ein. Sie tragen zum Abbau von eventuellen Spannungen bei. Die Polizei vor Ort unterstützt zudem dabei, Störungen der Ordnung und Sicherheit zu verhindern. An einigen Standorten befinden sich polizeiliche Einrichtungen direkt auf dem Gelände der Einrichtung.

Sie möchten noch etwas wissen? Häufige Fragen und Antworten

Wir sind für Sie da 

Haben Sie Fragen zu den Einrichtungen zur Erstaufnahme oder möchten Sie sich weiter informieren? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung (Kontaktformular). Für Fragen zu einer konkreten Einrichtung wenden Sie sich gern an die Bürgerreferenten des zuständigen Regierungspräsidiums.