Bitte beachten Sie bezüglich des Prüfungsstoffes die Übergangsvorschrift des § 68 JAPrO. Der mit dem Neuerlass der JAPrO vom 2. Mai 2019 festgelegte Prüfungsstoff gilt
für Studierende erstmals im Termin Frühjahr 2021. Bis einschließlich Herbst 2020 findet § 8 JAPrO a.F. Anwendung.
für Referendarinnen und Referendare erstmals im Termin Frühjahr 2022. Bis einschließlich Herbst 2021 findet § 51 JAPrO a.F. Anwendung.