Justizprüfungsamt

Prüfungsgebühr für Notenverbesserer

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Für die Teilnahme an der Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung zur Notenverbesserung ist ab der Prüfungskampagne Frühjahr 2025 eine Gebühr von 590 Euro, für diejenige an der Zweiten juristischen Staatsprüfung ab der Prüfungskampagne Frühjahr 2023 von 650 Euro zu entrichten.

Diese Prüfungsgebühr wird bereits mit der Einreichung des Zulassungsantrags fällig.

Eine Gebühr wird nicht erhoben bei

  • Rücknahme des Zulassungsantrages,
  • Versagung oder Rücknahme der Zulassung,
  • vor dem Tag der ersten Aufsichtsarbeit schriftlich erklärtem Rücktritt oder Verzicht.

Die Gebühr ermäßigt sich auf die Hälfte bei

  • Rücktritt von der schriftlichen Prüfung ab dem Tag der ersten Aufsichtsarbeit,
  • Verzicht spätestens drei Werktage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung,
  • Nichtbestehen nach dem Ergebnis der schriftlichen oder mündlichen Prüfung.

Quelle: Verordnung des Justizministeriums über Gebühren und Auslagen für die juristischen Staatsprüfungen vom 7. Juli 2005 (GBl. 2005, S. 604), zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Januar 2022 (GBl. 2022, S. 74).

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