Tagungsort, Unterkunft und Verpflegung:
Für Ihre Bereitschaft, die Tagungsleitung bei einer Fortbildung des Ministeriums der Justiz und für Migration zu übernehmen, danken wir Ihnen.
Während der Dauer der Tagung werden Sie auf Kosten der Landesjustizverwaltung untergebracht und verpflegt.
Aus dem Tagungsprogramm, das Sie mit Ihrem Einladungsschreiben erhalten haben, können Sie Informationen zu Tagungsstätte, Verpflegung und ggf. Unterkunft entnehmen.
Falls Sie aufgrund körperlicher Einschränkungen besondere Anforderungen an die Organisation der Schulung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung, sofern Sie uns nicht schon bei Ihrer Anmeldung im Bildungsportal hierüber informiert haben. Bitte nennen Sie den Bedarf möglichst konkret. Diese Angaben sind freiwillig und dienen nur dazu, auf Ihre Bedürfnisse schon bei der weiteren Organisation Rücksicht nehmen zu können, soweit es die örtlichen Verhältnisse erlauben.
Teilnahme an einer mehrtägigen Veranstaltung:
Grundsätzlich ist für Sie bei einer mehrtägigen Tagung eine Übernachtung mit Frühstück und Abendessen für die Dauer der Tagung gebucht. Sollten Sie bei dem Besuch einer mehrtägigen Tagung kein Hotelzimmer in Anspruch nehmen wollen, wären wir für eine frühzeitige Mitteilung dankbar, damit wir die bereits erfolgte Buchung kostengünstig stornieren können. Sofern uns eine solche Mitteilung bereits vorliegt, ist dies im Teilnehmerverzeichnis vermerkt.
Vorabendanreise:
Hinsichtlich einer Anreise am Vortag teilen wir mit, dass die hierdurch entstehenden Kosten das Justizministerium übernimmt, sofern die Voraussetzungen des Landesreisekostengesetzes hierfür vorliegen. Nach Ziff. 3.1 der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zu § 3 LRKG ist in den Monaten April bis September ein Beginn der Dienstreise ab 6.00 Uhr und in den Monaten Oktober bis März ab 7.00 Uhr zumutbar. Ein Antrag auf Genehmigung einer Vorabendanreise ist rechtzeitig per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens der Tagung an fortbildung@jum.bwl.de zu stellen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Genehmigung der Vorabendanreise bei (z.B. Screenshot der Bahnverbindung).