Alles, was Sie zur Landesfortbildung wissen müssen – knapp und übersichtlich zusammengestellt.
Wenn Sie sich für unser aktuelles Angebot interessieren, dann werden Sie hier fündig.
Im Fortbildungsreferat werden die zentralen landeseigenen Fortbildungsveranstaltungen für die Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg geplant und organisatorisch umgesetzt. Ein großer Anteil der Seminare wird in der im Jahr 2012 eröffneten Justizakademie in Schwetzingen durchgeführt. Im linken Flügel des Schwetzinger Schlosses stehen moderne und dem neuesten Stand der Technik entsprechend ausgestattete Tagungsräume zur Verfügung.
Das IuK-Fachzentrum Justiz führt bei der Ausstattung von Gerichten, Staatsanwaltschaften und Grundbuchämtern mit neuen IT-Fachverfahren, insbesondere der elektronischen Akte, für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die erforderlichen Schulungen durch. Daneben werden für die bereits eingeführten Justizfachanwendungen spezifische Fortbildungen angeboten.
Die Fortbildung für den mittleren Dienst und die Tarifbeschäftigten wird vorrangig von den Fortbildungsverantwortlichen der Oberlandesgerichte Stuttgart und Karlsruhe organisiert und durchgeführt. Darüber hinaus bieten die Oberlandesgerichte, Generalstaatsanwaltschaften un die jeweils nachgeordneten Dienststellen auch für den höheren und gehobenen Dienst ein vielfältiges dezentrales Fortbildungsprogramm an, dass vor Ort in eigener Zuständigkeit geplant wird. Im Bereich der Fachgerichtsbarkeiten verantworten primär die jeweiligen Obergerichte das Fortbildungsangebot.
Das Ministerium der Justiz und für Migration schreibt die Tagungen grundsätzlich gesondert für den angesprochenen Teilnehmerkreis aus.
Die Ausschreibung der Veranstaltungen erfolgt regelmäßig über das Bildungsportal des Ministeriums. Sie erhalten auf dem Dienstweg per E-Mail eine Benachrichtigung über neu im Bildungsportal eingestellte Veranstaltungen. Zudem finden Sie im Fortbildungskalender auf dieser Homepage den Link zur Anmeldung auf dem Bildungsportal.
Bei Änderungen Ihrer Amtsbezeichnung, Dienststelle oder Ihrer Kontaktdaten bitten wir darum, dass Sie Ihr Profil im Bildungsportal anpassen.
Die für die Teilnehmerauswahl zuständige Stelle unterrichtet Sie unter Wahrung der Beteiligungsrechte der Personalvertretungen sowie der Beauftragten für Chancengleichheit darüber, ob Sie gegenüber dem Ministerium der Justiz und für Migration als Teilnehmerin oder Teilnehmer benannt worden sind oder nicht berücksichtigt werden konnten. Sind Sie benannt worden, erfolgt gegebenenfalls eine weitere Teilnehmerauswahl. Ob Sie berücksichtigt werden konnten, erfahren Sie in der Regel über eine automatisierte E-Mail-Benachrichtigung aus dem Bildungsportal oder über die auswählende Stelle auf dem Dienstweg.
Sofern Sie ausgewählt wurden, erhalten Sie vom Ministerium der Justiz und für Migration zudem per E-Mail eine gesonderte Einladung mit den Tagungsunterlagen. Diese erreicht Sie in der Regel drei bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn.
Falls Ihnen die Einladung etwa zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn noch nicht vorliegt, empfehlen wir Ihnen, bei der auswählenden Stelle oder unmittelbar beim Ministerium der Justiz und für Migration nachzufragen (siehe unten unter Ansprechpartner).
Für Fragen zu Veranstaltungen stehen Ihnen die folgenden Personen zur Verfügung:
Höherer Dienst | Frau Karakus (0711 279 2352) |
Deutsche Richterakademie und Assessorentagungen | Frau Meißner (0711 279 2378) |
Gehobener Dienst und laufbahnübergreifende Veranstaltungen | Frau Müller (0711 279 2376) |
Gesundheitsmanagement | Frau Starz (0711 279 2357) |
Außerdem können Sie sich bei Fragen zu konkreten Fortbildungsveranstaltungen an die auf den Tagungsprogrammen genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie - mit Fortbildungsanliegen aller Art - an fortbildung@jum.bwl.de wenden.
Die Reisekostenerstattung richtet sich nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes. Die konkreten Regelungen zu Unterkunft, Verpflegung und Reisekostenerstattung im Rahmen einer bestimmten Veranstaltung sind aus dem jeweiligen Einladungsschreiben oder Anschreiben an die meldenden Behörden ersichtlich. Bitte beachten Sie die dortigen Hinweise.
In der Regel werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mehrtägiger Veranstaltungen unentgeltlich untergebracht und verpflegt. Bei eintägigen Veranstaltungen können Sie den Umfang der Verpflegung dem jeweiligen Tagungsprogramm entnehmen.
Ihre Reisekosten können Sie unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung über DRIVE-BW geltend machen. Bitte wählen Sie dazu die Reiseart „Genehmigte Fortbildungsreise Justiz: Teilnehmer“.