Elektronische Rechnungsstellung ab 1. Januar 2022:
Wir möchten Sie gerne informieren, dass Sie ab dem 1. Januar 2022 als öffentlicher Auftragnehmer nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung für die Abrechnung Ihres Referentenhonorars verpflichtet sind.
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur für Rechnungen bis zu einem Betrag von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer.
Für die elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08-A1402-18 aufweisen.
Sollten Sie die Rechnung über PEPPOL einreichen, verwenden Sie bitte hierfür die PEPPOL-ID 0204:08-A1402-18.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen nebst Anlage (Technische Informationen) des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Bescheinigung gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG:
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen sind steuerfrei gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten.
Als zuständige Landesbehörde kann das Ministerium entsprechende Bescheinigungen (nach Einzelfallprüfung) ausstellen. Wir weisen darauf hin, dass wir nur bescheinigen können, dass die Leistung der Berufsvorbereitung dient. Die Entscheidung über die Steuerfreiheit des Umsatzes liegt bei der Finanzverwaltung. Sprechen Sie uns gerne an.