Justizprüfungsamt

Eigungsprüfung nach EuRAG

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Flagge der europäischen Union

Das  Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) regelt für natürliche Personen, die berechtigt sind, als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt unter einer der in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten Berufsbezeichnungen selbständig tätig zu sein (europäische Rechtsanwälte), die Berufsausübung und die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Deutschland.

Während für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft die Rechtsanwaltskammern zuständig sind, kann der Antrag auf die in Teil 4 des Gesetzes vorgesehene Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation bei einem für die zweite juristische Staatsprüfung zuständigen Prüfungsamt gestellt werden (§§ 16 Absatz 1 Satz 2, 18 Absatz 1 EuRAG). Das Landesjustizprüfungsamt Baden-Württemberg nimmt seit dem 1. Januar 2006 die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als „Gemeinsames Prüfungsamt des Landes Baden-Württemberg und der Freistaaten Bayern und Sachsen“ ab (§ 18 Absatz 2 Satz 1 EuRAG, Staatsvertrag über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 28. Juli 2005, GBl. S. 585).

Der Antrag kann bei jedem der nach § 18 Absatz 1 und 2 EuRAG zuständigen Prüfungsämter, jedoch nicht bei mehreren gleichzeitig gestellt werden (§ 16 Absatz 1 Satz 2 EuRAG).

Prüfungstermine und Anmeldung

Antragsformular

Die dem Antragsformular beizufügenden Unterlagen können aus § 16 Absatz 3 EuRAG entnommen werden.

Der schriftliche Teil der Eignungsprüfung 2025 ist für den 7. und 8. April 2025 vorgesehen.

Der Antrag (Anmeldung) für die Eignungsprüfung 2025 soll bis spätestens 30. November 2024 unter folgender Anschrift eingereicht werden:

Gemeinsames Prüfungsamt des Landes Baden-Württemberg 
und der Freistaaten Bayern und Sachsen beim
Ministerium der Justiz und für Migration
- Landesjustizprüfungsamt -
Postfach 10 34 61
70029 Stuttgart

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Oberamtsrätin Schober,
0711/279-2366, poststelle@jum.bwl.de.

Weitere nach EuRAG zuständige Stellen

Adressen und Prüfungstermine der übrigen Prüfungsämter

Adressen der Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zu ausländischen juristischen Abschlüssen

Hinweisblatt zu ausländischen juristischen Abschlüssen (PDF)

Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (Anabin-Datenbank)

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz