Sie sind aus Baden-Württemberg und wurden straffällig.
Sie haben ein regelmäßiges Einkommen.
Sie haben Schulden, die Sie nicht ohne Hilfe zahlen können.
Ablauf des Verfahrens
Erstellen Sie eine Liste all Ihrer Schulden (Schuldenliste).
Sie wenden sich an Ihren Bewährungshelfer, an eine Schuldnerberatungsstelle (betreuende Stelle) oder direkt an den für Ihren Wohnsitz zuständigen Beauftragten der Stiftung.
Nachdem diese Ansprechpartner Ihr Anliegen geprüft haben, werden Sie die weiteren erforderlichen Angaben machen und die notwendigen Erklärungen abgeben.
Die Beauftragten der Stiftung führen die Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern.
Wenn alle Gläubiger im Rahmen der Vergleiche bereit sind, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten, reicht der zuständige Beauftragte der Stiftung Ihren Antrag auf ein Sanierungsdarlehen an den Vorstand der Stiftung weiter.
Der Vorstand entscheidet über die Vergabe des Darlehens. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen besteht nicht. Der Höchstbetrag für ein Darlehen beträgt grundsätzlich 11.000 Euro.
Bei Bewilligung des Darlehens werden die Vergleichsbeträge direkt an die Gläubiger ausbezahlt.
Sie zahlen das Darlehen in monatlichen Raten zurück. Die regelmäßige Dauer der Rückzahlung beträgt 5 Jahre.
Der „Resozialisierungsfonds hilft bei der Schuldenregulierung für straffällig gewordene Menschen aus Baden-Württemberg durch Vergabe von zinslosen Darlehen.
Resozialisierungsfonds
Beauftragte der Stiftung
Linda Feth und Angela Thieme sind die Beauftragten der Stiftung.
Resozialisierungsfonds
Informationen für Gläubiger
Hier finden Sie Informationen für Gläubiger.
Service
Merkblätter und Formulare
Hier finden Sie Merkblätter und Formulare.
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Spenden
Hier können Sie für den Resozialisierungsfonds spenden.
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