Sie wenden sich an Ihren Bewährungshelfer, an eine Schuldnerberatungsstelle (betreuende Stelle) oder direkt an die für Ihren Wohnsitz zuständige Beauftragte der Stiftung.
Nachdem diese Ansprechpartner Ihr Anliegen geprüft haben, werden Sie die weiteren erforderlichen Angaben machen und die notwendigen Erklärungen abgeben.
Die Beauftragte der Stiftung führt die Vergleichsverhandlungen mit Ihren Gläubigern.
Wenn alle Gläubiger im Rahmen der Vergleiche bereit sind, auf einen Teil ihrer Forderung zu verzichten, reicht die zuständige Beauftragte der Stiftung Ihren Antrag auf ein Sanierungsdarlehen an den Vorstand der Stiftung weiter.
Der Vorstand entscheidet über die Vergabe des Darlehens. Ein Rechtsanspruch auf ein Darlehen besteht nicht. Der Höchstbetrag für ein Darlehen beträgt grundsätzlich 11.000 Euro.
Bei Bewilligung des Darlehens werden die Vergleichsbeträge direkt an die Gläubiger ausbezahlt.
Sie zahlen das Darlehen in monatlichen Raten zurück. Die regelmäßige Dauer der Rückzahlung beträgt 5 Jahre.
Weitere Informationen
Ministerium der Justiz und für Migration
Resozialisierungsfonds
Aufgabe und Ziel
Der „Resozialisierungsfonds hilft bei der Schuldenregulierung für straffällig gewordene Menschen aus Baden-Württemberg durch Vergabe von zinslosen Darlehen.
Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
Resozialisierungsfonds
Beauftragte der Stiftung
Die Beauftragten der Stiftung führen die Vergleichsverhandlungen mit den Gläubigern und bereiten den Darlehensantrag vor.
Verena Müller
Resozialisierungsfonds
Informationen für Gläubiger
Alles Wissenswerte, insbesondere die Vorteile des Verfahrens für Gläubiger.
Ministerium der Justiz und für Migation
Service
Merkblätter und Formulare
Merkblätter und Formulare für Gläubiger und Schuldner.
Ministerium der Justiz und für Migation
Resozialisierungsfonds
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Jede Spende hilft bei der Erfüllung des Stiftungszwecks und ermöglicht eine zweite Chance.
Ministerium der Justiz und für Migration
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