Vorstand
Der Stiftungsvorstand
- entscheidet über die Vergabe des Darlehens.
- zahlt bei Bewilligung des Darlehens die vereinbarten Vergleichsbeträge unmittelbar an die Gläubiger aus.
- überwacht die Rückzahlung des Darlehens.
Frau Müller
Frau Voise, Frau Kalabic






