Resozialisierungsfonds

Informationen für Gläubiger

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  • Sie werden über die Leistungsfähigkeit und die Gesamtsituation der Schuldnerin / des Schuldners informiert.
  • Sie erhalten ein faires Angebot für eine Einmalzahlung zur Abgeltung Ihrer Forderung.
  • Der Vergleichsbetrag wird nach Zustandekommen einer Gesamtsanierung über die Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ zeitnah und unbürokratisch ausbezahlt.
  • Das Rückzahlungsrisiko wird von der Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ übernommen.
  • Langwierige, häufig erfolglose Prozesse gerichtlicher Vollstreckungsversuche werden beendet.
  • Sie sparen Kosten für die Verwaltung und die Beitreibung der Forderung.
  • Sie müssen nicht an einem Verbraucherinsolvenzverfahren mitwirken.

Der außergerichtliche Einigungsversuch kann für Sie deshalb interessant und wirtschaftlich sinnvoll sein.

Die Stiftung „Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender“ hofft auf Ihre Mitarbeit und Bereitschaft zur Unterstützung der Entschuldungsbemühungen.

Weitere Informationen

Traugott Bender
Resozialisierungsfonds

Aufgabe und Ziel

Der „Resozialisierungsfonds hilft bei der Schuldenregulierung für straffällig gewordene Menschen aus Baden-Württemberg durch Vergabe von zinslosen Darlehen.

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Resozialisierungsfonds

Verfahrensablauf

Alle Informationen zum Verfahrensablauf.

Angela Thieme (links) und Linda Feth (rechts)
Resozialisierungsfonds

Beauftragte der Stiftung

Linda Feth und Angela Thieme sind die Beauftragten der Stiftung.

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Service

Merkblätter und Formulare

Hier finden Sie Merkblätter und Formulare.

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Spenden

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