Mit dem Inkrafttreten des § 15a VerfGHG wird am 1. November 2024 um 0.00 Uhr der elektronische Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt können Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen rechtswirksam, schnell und sicher elektronisch an den Verfassungsgerichtshof übermittelt werden. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit, verfahrensbezogene Dokumente per Post oder Telefax beim Verfassungsgerichtshof einzureichen.
Gleichzeitig mit der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs wird beim Verfassungsgerichtshof die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Prof. Dr. Malte Graßhof, bedankte sich ausdrücklich bei der Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges für die dabei geleistete Unterstützung durch das Justizministerium. „Die elektronische Akte der baden-württembergischen Justiz hat sich hervorragend bewährt, gerade auch im Bundesvergleich. Die volle elektronische Aktenführung in Kombination mit dem elektronischen Rechtsverkehr beschleunigt die Übermittlung und vereinfacht die Bearbeitung“, sagte Prof. Dr. Graßhof.
„Baden-Württemberg ist Vorreiter für eine moderne Justiz. Als erstes Land hat Baden-Württemberg die vollelektronische Gerichtsakte außerhalb des Strafbereichs bereits seit Ende 2023 flächendeckend eingeführt. Mit dem Anschluss des Verfassungsgerichtshofs an die elektronische Gerichtsakte ist sichergestellt, dass die Akten der baden-württembergischen Gerichte ohne Medienbrüche schnell und einfach vorgelegt werden können. Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Prozessaktenführung finden künftig auch auf den Verfassungsgerichtshof Anwendung. Die in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesammelten positiven Erfahrungen können damit unmittelbar für den Verfassungsgerichtshof fruchtbar gemacht werden“, erklärte Ministerin Gentges.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr:
Ab dem 1. Februar 2025 sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts zur elektronischen Einreichung ihrer Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen verpflichtet. Eine Einreichung auf anderem Wege ist für sie dann nicht mehr rechtswirksam möglich. Dazu verfügen sie über sogenannte sichere Übermittlungswege, wie beispielsweise das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) oder das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo). Darüber werden mit den baden-württembergischen Gerichten monatlich bereits über eine Million Nachrichten ausgetauscht. Auch Bürgerinnen und Bürger können am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen. Ihnen steht als sicherer Übermittlungsweg das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) oder das Mein Justizpostfach (MJP) zur Verfügung.
Wichtig ist: Per E-Mail können weiterhin keine verfahrensbezogenen Dokumente rechtswirksam eingereicht werden.
Der Verfassungsgerichtshof