Der Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt und der Amtschef des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ministerialdirektor Berthold Frieß, begrüßten die Gäste, die als Dank für ihren Einsatz zugunsten ihrer Mitmenschen zu dem landesweiten Tag eingeladen worden waren.
Minister Oppelt machte deutlich: „Baden-Württemberg ist bundesweit das Ehrenamtsland Nummer eins und das zeigen Sie hier heute auch mit Ihrer starken Präsenz. Ihr Wirken macht unser Land stark. Ohne Ihr ehrenamtliches Engagement wären viele Angebote nicht aufrechtzuerhalten. Wir sehen, was Sie tagtäglich als Betreuerinnen und Betreuer leisten. Daher wollen wir mit diesem Tag Ihren Einsatz würdigen. Sie setzen Kraft und Zeit, Geduld und Mühe für Ihre Mitmenschen vielfach unbemerkt im Hintergrund ein. Heute stehen Sie im Mittelpunkt. Ich danke Ihnen ganz herzlich, für Ihr herausragendes Engagement.“
In Baden-Württemberg kommen aktuell in circa 120.000 Fällen Betreuer zum Einsatz, wobei in beinahe der Hälfte dieser Betreuungen Ehrenamtliche tätig sind. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden durch Gerichte bestellt und kümmern sich um die rechtlichen Belange von Mitmenschen, die infolge von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr vollständig selbst erledigen können. Baden-Württemberg zählt damit zu den Ländern mit den höchsten Anteilen an ehrenamtlich übernommenen rechtlichen Betreuungen.
Ministerialdirektor Berthold Frieß betonte: „Wer eine rechtliche Betreuung ehrenamtlich übernimmt, übernimmt große Verantwortung für einen anderen Menschen. Dieses Engagement ist für die betroffenen Menschen und für unser Betreuungswesen von unschätzbarem Wert. Dafür gebührt den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern unser ausdrücklicher Dank und unsere besondere Anerkennung.
Damit Ehrenamtliche diese anspruchsvolle Aufgabe gut bewältigen können, brauchen sie verlässliche Unterstützung. Die Betreuungsvereine leisten hier einen unverzichtbaren Beitrag: Sie gewinnen und qualifizieren Ehrenamtliche, beraten und begleiten sie und stehen ihnen auch bei schwierigen Fragen zur Seite. Das Land stärkt diese wichtige Arbeit seit vielen Jahren und hat die Förderung der Betreuungsvereine seit der Betreuungsrechtsreform im Jahr 2023 deutlich ausgeweitet. So schaffen wir gute Rahmenbedingungen dafür, dass Menschen, die Verantwortung für andere übernehmen, bei dieser wichtigen Aufgabe nicht allein gelassen werden.“
Hintergrundinformationen:
Veranstaltet wird der Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer gemeinsam vom Ministerium der Justiz und für Migration und vom Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit in Kooperation mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg und der Interessengemeinschaft (IG) der Betreuungsvereine in Baden-Württemberg.
Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden von den Betreuungsgerichten bestellt. Dies geschieht nur dann, wenn eine Person ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann. Grund hierfür kann eine Krankheit oder Behinderung sein. Eine rechtliche Betreuung ist in der Regel nicht erforderlich, wenn der Betroffene einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt hat.
Ehrenamtlich tätige Betreuerinnen und Betreuer werden vor allem von den Betreuungsvereinen vor Ort unterstützt und begleitet. Diese helfen auch bei Interesse an der Übernahme eines solchen Ehrenamts gerne weiter.


