Migration

Staatssekretär Lorek zu Entwurf eines Gesetzes zur KI in der Migrationsverwaltung

Die Migrationsverwaltung steht aktuell vor großen Herausforderungen. Im Bundesrat wurde daher über einen Gesetzentwurf zum Einsatz von KI-Systemen beraten.

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Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek MdL

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek MdL sagte dazu: „Es ist absolut richtig, dass wir der Migrationsverwaltung die Möglichkeit an die Hand geben, technische Hilfsmittel wie KI-Systeme einzusetzen. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum KI-Migrationsverwaltungsgesetz ist ein zukunftsweisender Schritt. Uns war wichtig, hier noch Ergänzungen für mehr Sicherheit in unserem Land einzubringen.“ 

Baden-Württemberg hat drei Anträge in die Beratungen eingebracht, die sich nun im Beschluss des Bundesrats wiederfinden. Sie beinhalten, dass bereits bestehende landesrechtliche Ermächtigungsgrundlagen zum Einsatz von KI-Systemen durch diese Neuregelungen nicht verdrängt oder gesperrt werden sollen. Baden-Württemberg verfügt nämlich bereits über eine entsprechende Rechtsgrundlage im Landesdatenschutzgesetz.

Zudem sollen KI-Möglichkeiten auch für Rückführungen und zur Strafverfolgung eingesetzt werden können. Zum Beispiel soll ein automatisierter Datenabgleich mit Informationen aus dem Internet auch zulässig sein, wenn er zur Feststellung der Identität oder zu einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat dient. Außerdem sollen die erhobenen Daten aus einem Internetdatenabgleich zur Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr sowie für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen weiterverarbeitet werden dürfen.

Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek MdL betonte: „Eine ungeklärte Identität und fehlende Identitätsnachweise sind und bleiben das Haupthindernis für eine erfolgreiche Rückführung. Hier müssen wir technische Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung stetig weiterentwickeln. Auch, wenn wir so Hinweise auf eine strafbare Handlung erlangen oder Gefahren für Leib und Leben abgewendet werden müssen, soll die Datennutzung möglich sein. Für mich ist klar: Datenschutz darf kein Täterschutz sein.“

Lorek ermahnt zudem, dass es eine echte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern brauche. Nur Bund und Länder gemeinsam könnten ein Verfahrensmonitoring wirklich Ende-zu-Ende umsetzen: Vom Asylantrag bis zur erfolgreichen Integration oder der Rückführung. Insellösungen müssten vermieden werden.