Dr. Andreas Singer ist neuer Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart. Er folgt auf Cornelia Horz, die im vergangenen Jahr in den Ruhestand getreten war.
Dr. Andreas Singer ist neuer Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart. Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat ihm am Dienstag, 25. April 2023, die Ernennungsurkunde überreicht und zu seinem neuen Amt gratuliert. Er folgt auf Präsidentin des Oberlandesgerichts a.D. Cornelia Horz, die im vergangenen Jahr in den Ruhestand getreten war.
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Dr. Andreas Singer ist ein hochkarätiger Jurist, der über ein herausragendes Organisationstalent und Planungsgeschick verfügt. Durch seine außerordentlich breite und vielfältige Erfahrung in fachlichen und organisatorischen Bereichen, wie auch bei Führungsaufgaben ist er für die vor ihm liegenden Aufgaben bestens gerüstet.“
Dr. Singer wechselt vom Landgericht Stuttgart, dem er seit 2018 als Präsident vorstand. In seine dortige Amtszeit fielen neben der Bewältigung der Corona-Pandemie insbesondere die Welle der Dieselklagen und sonstigen Masseverfahren, die dem Gericht personell und organisatorisch viel abverlangten. Darüber hinaus verantwortete er die flächendeckende Einführung der elektronischen Akte in der Zivilgerichtsbarkeit des gesamten Landgerichtsbezirks. Gentges weiter: „Mit Dr. Singer werden wir einen engagierten OLG-Präsidenten haben, der vielfach unter Beweis gestellt hat, dass er Dinge anstoßen und Veränderungsprozesse begleiten kann. Er zeichnet sich durch eine außerordentliche Leistungsbereitschaft und hohe Belastbarkeit aus. Für die künftigen Aufgaben und Herausforderungen der Justiz, die wir weiterhin gemeinsam angehen, wünsche ich ihm viel Kraft und Erfolg.“
Dr. Singer wird das Oberlandesgericht Stuttgart mit über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter über 150 Richterinnen und Richtern leiten. Dem OLG-Bezirk gehören zudem acht Landgerichte und 56 Amtsgerichte mit insgesamt weiteren knapp 1.000 Richterinnen und Richter an. In den Zuständigkeitsbereich des OLG fällt auch die Personal- und Ausbildungsverantwortung für sämtliche Servicekräfte, Wachtmeister, Gerichtsvollzieher, Rechtspfleger und Bezirksnotare im Gerichtsbezirk.
Dr. Andreas Singer
Dr. Andreas Singer wurde 1971 in Stuttgart geboren und wuchs in Gerlingen auf. Nach dem Jurastudium in Tübingen und Leiden (Niederlande) und seinem Referendariat beim Landgericht Stuttgart, trat er 1998 in den Justizdienst ein. Dr. Singer war zunächst als Strafrichter beim Amtsgericht Stuttgart tätig, bevor sich eine vierjährige Abordnung an das Justizministerium anschloss, wo er zunächst im IT-Referat und später als Pressesprecher tätig war. Von 2003 bis 2006 war Dr. Singer erneut beim Landgericht Stuttgart tätig. Als Zivilrichter war er vor allem mit Presse‑, Wettbewerbs- und Urheberrecht befasst. Daneben organisierte er als Geschäftsführer den 66. Deutschen Juristentag in Stuttgart. Anfang 2007 wurde Singer nach der Erprobungsabordnung zum Richter am Oberlandesgericht Stuttgart ernannt. Als Zivilrichter war er den Senaten für Gesellschaftsrecht zugewiesen. Im Oktober 2009 folgte die Ernennung zum Vizepräsidenten des Amtsgerichts Stuttgart. 2011 übernahm er die Leitung der Abteilung I des Justizministeriums. Die Abteilung ist für die 16.000 Beschäftigten der baden-württembergischen Justiz (ohne Justizvollzug), den Haushalt, die Organisation und die IT zuständig. 2018 wurde Dr. Singer zum Präsident des Landgerichts Stuttgart ernannt.