Justizministerin Marion Gentges hat Dr. Betina Rieker in ihr Amt als neue Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg eingeführt und den langjährigen Präsidenten Dr. Eberhard Natter gewürdigt.
Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat in einer Feierstunde im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart am 5. Oktober 2023 Dr. Betina Rieker offiziell in ihr Amt als neue Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg eingeführt. Sie folgt in diesem Amt Dr. Eberhard Natter, der über 13 Jahre lang an der Spitze der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit stand und am heutigen Donnerstag verabschiedet wurde.
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Dr. Eberhard Natter steht am Ende einer beeindruckenden Karriere, die ihn quer durch die Arbeitsgerichtsbarkeit und dort bis an die Spitze geführt hat. Ihn zeichnet nicht nur sein hoher Arbeitseinsatz und die fachliche Qualität seiner Arbeit aus, sondern vor allem auch seine Team- und Kommunikationsfähigkeit. Diese Eigenschaft hat er sich auch in seiner Tätigkeit als Präsident des Landesarbeitsgerichts bewahrt, sie zu einem Charakteristikum seiner langen Amtszeit gemacht. Dr. Eberhard Natter steht als Person für den großen Zusammenhalt, für die die Arbeitsgerichtsbarkeit in der gesamten Justiz bekannt ist.“
Im Rahmen der Feierstunde hob Ministerin Gentges vor allem die Meilensteine hervor, die unter der Führung von Dr. Eberhard Natter in der Arbeitsgerichtsbarkeit erfolgt sind, wie etwa die Pilotierung der elektronischen Akte am Arbeitsgericht Stuttgart als erstem deutschen Gericht.
Dr. Betina Rieker
„Die Zukunft der Arbeitsgerichtsbarkeit ist mit Dr. Betina Rieker auch weiterhin in allerbesten Händen. Als äußerst souveräne und fachlich hervorragende Richterin und Führungskraft ist sie für die herausfordernde Position der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts bestens geeignet. Dabei verliert sie nie den Blick für die Menschen und ein kollegiales Arbeitsumfeld. Zusammenhalt war Dr. Betina Rieker bei all ihren vielfältigen Stationen ihrer Karriere stets ein großes Anliegen. Diesen förderte sie insbesondere mit ihrem empathischen und einnehmenden Führungsstil. Bereits in den ersten Monaten ihrer Amtszeit am Landesarbeitsgericht hat sie die in sie gesetzten Erwartungen hervorragend erfüllt und ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit“, so Ministerin Gentges.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg übt die Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen im Land Baden-Württemberg in zweiter Instanz aus. Der Sitz des Landesarbeitsgerichts befindet sich in Stuttgart. Auswärtige Kammern befinden sich in Freiburg und Mannheim. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg ist zuständig für alle Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Arbeitsgerichte im Urteils- und Beschlussverfahren sowie in den verschiedenen Nebenverfahren.