Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat am 23. Mai 2025 im Hegel-Saal der Stuttgarter Liederhalle den Absolventinnen und Absolventen zum bestandenen Zweiten juristischen Staatsexamen gratuliert.
Ministerin Gentges sagte: „Jede und jeder Einzelne von Ihnen hat eine besondere Leistung erbracht, auf die Sie stolz sein können!“
Digitalisierung als Chance für junge Juristinnen und Juristen
In Ihrer Festansprache richtete Ministerin Gentges den Blick auf die Digitalisierung juristischer Berufsfelder und sprach den Absolventinnen und Absolventen Mut zu für den Einstieg in eine im Wandel befindliche Arbeitswelt: „Begreifen Sie Digitalisierung als Chance. Seien Sie unter denjenigen, die sich durch Wandel anpassen können, und gestalten Sie unsere immer digitaler werdende Welt mit. Dabei bleibt für mich klar: Digitalisierung wird uns Juristinnen und Juristen nicht entbehrlich machen.“
366 erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen
Insgesamt 366 Juristinnen und Juristen, die in den vergangenen Wochen zur mündlichen Prüfung des Zweiten juristischen Staatsexamens in Baden-Württemberg angetreten sind, haben die Prüfung erfolgreich bestanden und können nun als Volljuristinnen und -juristen in das Berufsleben starten.
Die drei besten Absolventen zeichnete Ministerin Gentges mit einer Ehrenurkunde und einem Präsent aus. Das beste Examensergebnis erzielte Herr Oliver Justus Enning (Stammdienststelle LG Heidelberg, 13,54 Punkte). Mit ebenfalls hervorragenden Ergebnissen schlossen der Zweitbeste Herr Jannis Bantele (Stammdienststelle LG Heidelberg, 13,04 Punkte) und der Drittbeste Herr Dr. Maximilian Gerhold (Stammdienststelle LG Stuttgart, 12,73 Punkte) ab.
Beste Perspektiven für einen Einstieg in die Justiz
Mit Blick auf eine große Zahl an neu geschaffenen Stellen im baden-württembergischen Justizdienst ermutigte Ministerin Gentges interessierte Absolventinnen und Absolventen, sich bei der Justiz zu bewerben, und wies auf die brandneue Personalmarketing-Kampagne „Sei am Staat. Für Gerechtigkeit.“ hin: „Die Gelegenheit für einen Berufseinstieg in der Justiz ist heute besonders günstig. So können wir auch Bewerberinnen und Bewerbern, die unsere Regeleinstellungsvoraussetzungen unterschreiten, derzeit mit einer Einstellung als Amtsanwältin oder Amtsanwalt eine Perspektive in der Justiz bieten. Ab in der Regel 7,0 Punkten in beiden Examina kommt eine Einstellung in dieser Laufbahn mit anschließender Wechselmöglichkeit in den höheren Justizdienst in Betracht.“
Nichtbestehensquote bleibt niedrig
366 Kandidatinnen und Kandidaten haben das Zweite Juristische Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Die Nichtbestehensquote betrug 13,88 Prozent und bewegte sich damit – verglichen mit zurückliegenden Examenskampagnen – immer noch in einem niedrigen Bereich.
Die hervorragende Notenstufe „gut“ erreichten elf Kandidatinnen und Kandidaten (2,59 Prozent). Die Note „vollbefriedigend“ erzielten 71 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was einem Anteil von 16,71 Prozent entspricht. 164 Absolventinnen und Absolventen (38,59 Prozent) schlossen mit der Note „befriedigend“ ab, ein „ausreichend“ erzielten 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (28,24 Prozent).