Justiz

Führen in Teilzeit als Erfolgsmodell der baden-württembergischen Justiz

Das baden-württembergische Justizministerium fördert die Übernahme von Führungsverantwortung in Teilzeitpositionen ganz gezielt.

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Justiz Führen in Teilzeit als Erfolgsmodell der baden-württembergischen Justiz

Das Projekt „Führen in Teilzeit“ ermittelt seit seinem Start im Jahr 2024 konkrete Bedarfe, analysiert rechtliche Rahmenbedingungen und erarbeitet maßgeschneiderte Modelle zur Erprobung in der Justizpraxis. Dort werden Teilzeitmodelle in Führungsämtern bereits erfolgreich gelebt.

Justizministerin Marion Gentges MdL: „Teilzeitkräfte sind in Führungsämtern der Justiz deutlich unterrepräsentiert. Dabei sind auch unter den in Teilzeit tätigen Kolleginnen und Kollegen großartige Führungspersönlichkeiten, die wir fördern wollen. Dieses Potenzial wollen und müssen wir bestmöglich ausschöpfen, um die Justiz für die Zukunft stark aufzustellen. Führungschancen in Teilzeit sind überdies ein ganz wesentlicher Baustein für die Justiz als attraktive Arbeitgeberin. Das belegen nicht zuletzt auch Ergebnisse unserer Beteiligung im Projekt Zukunftsgerichtet.“

„Führen in Teilzeit“ befasst sich eingehend mit der Notwendigkeit sowie insbesondere vielfältigen Lösungsansätzen, um die Rahmenbedingungen für Führungspositionen in Teilzeit zu optimieren und wo erforderlich zu schaffen. Im Fokus stehen gleichermaßen zwei Ausprägungen der Teilzeitarbeit: Unverändert auf eine Person konzentrierte Führungsverantwortung bei reduziertem Arbeitsanteil (sogenanntes „echtes Führen in Teilzeit“) und das sogenannte „Jobsharing“, bei dem die Aufgaben eines Führungsamtes auf – in der Regel zwei – Teilzeitkräfte verteilt werden.

Weibliche Talente profitieren besonders

Statistisch betrachtet betrifft „Führen in Teilzeit“ vor allem Frauen. Justizministerin Marion Gentges weiß: „Nur etwas mehr als ein Drittel aller Führungskräfte im höheren Dienst in der baden-württembergischen Justiz sind Frauen. Blickt man auf Führungsämter, die in Teilzeit ausgeübt werden, beträgt der Frauenanteil demgegenüber starke drei Viertel – und gerade einmal 14 Prozent der Führungsämter in der Justiz werden in Teilzeit ausgeübt. Daher lohnt es sich auf jeden Fall, hier am Ball zu bleiben, um auch unsere vielen engagierten weiblichen Kräfte in ihrem beruflichen Fortkommen zu fördern und zur Übernahme von Führungsämtern zu motivieren.“

Pilotprojekt erfolgreich am Amtsgericht Offenburg gestartet

Im Fokus des Ministeriums stehen nicht nur Führungsämter im höheren Dienst, in der Justiz also in der Regel bei Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten. Das Projekt setzt vielmehr auch im gehobenen Dienst an. Dort werden Führungsaufgaben etwa im Bereich der Verwaltungsleitung von Behörden durch Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger wahrgenommen. Am Amtsgericht Offenburg wurde vor einigen Monaten ein vielversprechendes Pilotprojekt gestartet. Die Verwaltungsleitung wird dort von zwei jeweils teilzeitbeschäftigten Kolleginnen mit ebenso großem Engagement wie Erfolg wahrgenommen. Begleitet werden die Neu-Führungskräfte durch ein professionelles Coaching.

Ministerin Gentges: „Unser Pilotprojekt am Amtsgericht Offenburg bestätigt uns eindrucksvoll darin, die Übernahme von Führungsverantwortung in Teilzeit nach Kräften zu fördern. Unsere Führungspositionen sind so vielfältig wie die Justiz selbst – dementsprechend bestehen Möglichkeiten von Führung in Teilzeit. Das gelebte Offenburger Modell bereichert Gericht und Verwaltung ebenso wie die beiden Kolleginnen, die gemeinsam großartige Arbeit leisten. Besser könnte ein Test wirklich nicht laufen.“

Höherer Dienst: Gerichtsverfassung steht Doppelspitzen entgegen

Auch im höheren Dienst wird Führungsverantwortung in der baden-württembergischen Justiz bereits erfolgreich in Teilzeit wahrgenommen, so etwa auf Ebene der Abteilungsleitung bei einer Staatsanwaltschaft, der Direktorenstelle eines Amtsgerichts oder auch der Referatsleitung im Justizministerium. Mit dem Projekt „Führen in Teilzeit“ wird die Ermöglichung und Förderung einer Teilzeitbeschäftigung in allen Führungsämtern im höheren Dienst ab der Besoldungsgruppe R1 + Z konsequent weiter in den Blick genommen.

Das Projekt beleuchtet auch Chancen, Möglichkeiten und Grenzen sogenannter „Doppelspitzen“ von Gerichten und Justizbehörden. Derzeit stößt „Führen in Teilzeit“ an rechtliche Grenzen, wenn es darum geht, Spitzenämter der ersten Führungsebene aufzuteilen. Konkret steht das Gerichtsverfassungsgesetz in seiner geltenden Fassung einer geteilten Behördenleitung durch zwei gleichrangige, in Teilzeit tätige Amtsinhaber entgegen. Aus baden-württembergischer Sicht bleiben dadurch Potenziale ungenutzt.

Ministerin Gentges: „Die Leitung eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe. Dies schließt eine erfolgreiche Ausübung in Teilzeit jedoch nicht per se aus. Vielmehr glaube ich, dass wir uns die Möglichkeiten, die geteilte Führungsverantwortung auf dieser Ebene bietet, nicht abschneiden sollten. Wir setzen uns deshalb dafür ein, auch hier Grenzen auszuloten und Möglichkeiten zu schaffen, um Doppelspitzen von Gerichten und Staatsanwaltschaften in vielversprechenden Konstellationen eine Chance zu geben.“