„Wir haben mit Hochdruck daran gearbeitet, die Bezahlkarte beginnend ab Dezember in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Baden-Württemberg auszurollen. Wir haben Wort gehalten und heute an alle volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung Eggenstein-Leopoldshafen Bezahlkarten ausgegeben. Hierfür gilt allen an diesem Projekt Beteiligten mein Dank.“, so Migrationsstaatssekretär Lorek. „Die Bezahlkarte wird schrittweise in den weiteren Erstaufnahmeeinrichtungen aller Regierungspräsidien eingeführt. Bei den unteren Aufnahmebehörden auf Ebene der Bürgermeisterämter der Stadtkreise und der Landratsämter wird die Ausgabe erster Karten nach jetzigem Stand ab dem Januar 2025 beginnen.“
Sichere und moderne Form der Leistungsgewährung
In Baden-Württemberg wird eine flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bei allen höheren und unteren Aufnahmebehörden erfolgen. Auch Kreise, die bereits ein eigenes Bezahlkartensystem eingeführt haben, werden auf das landeseinheitliche System umstellen. Migrationsstaatssekretär Lorek betont: „Nach Abschluss des Rollouts müssen keine Bargeldbestände mehr gelagert, verwaltet und ausgegeben werden. Die Karte bietet eine sichere und moderne Möglichkeit, Leistungen bereitzustellen. Durch das sehr dichte Akzeptanzstellennetz wird im Regelfall ein Barabhebebetrag von 50 Euro im Monat ausreichend sein.“
Bekämpfung der Schleuserkriminalität und Reduzierung der Pull-Faktoren im Fokus
Der Einsatz der Bezahlkarte im Handel ist auf das Bundesgebiet beschränkt. Grundsätzlich ist die Bezahlung von online bestellten Waren und Dienstleistungen zwar zugelassen. Einzelne Händlerkategorien, zum Beispiel Online-Plattformen, die Geldtransfers ins Ausland anbieten, werden aber über Negativlisten ausgeschlossen. „Durch eine gezielte Steuerung und Kontrolle der Gelder tragen wir aktiv zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität bei. Zudem reduzieren wir durch die Umstellung Anreize für eine irreguläre Asylmigration nach Deutschland. So wird es auch nicht möglich sein, Guthaben an im Ausland ansässige Verwandte zu übertragen.“, so Migrationsstaatssekretär abschließend. „Entscheidend ist, dass die gewährten Leistungen nur für die Existenzsicherung vor Ort verwendet werden.“