Justiz

Ernennung von Herrn Jens Altemeier zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Tübingen

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat einen neuen Behördenleiter.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Bildunterschrift v.l.n.r.: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL, Leitender Oberstaatsanwalt Jens Altemeier, Generalstaatsanwalt Frank Rebmann.
Bildunterschrift v.l.n.r.: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL, Leitender Oberstaatsanwalt Jens Altemeier, Generalstaatsanwalt Frank Rebmann.

Jens Altemeier hat die Leitung der Staatsanwaltschaft Tübingen übernommen. Am 4. August 2025 überreichte ihm die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL im Rahmen einer Feierstunde die Ernennungsurkunde. Bis dahin fungierte Altemeier im Amt eines Leitenden Oberstaatsanwalts als Abteilungsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und brachte seine besondere Expertise zuletzt bei der Errichtung des Staatsschutzzentrums Baden-Württemberg ein. Ministerin Gentges wünschte ihm für sein neues Amt viel Glück und Erfolg.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL: „In juristischer wie auch in persönlicher Hinsicht ist Jens Altemeier eine ausgewiesene Spitzenkraft der baden-württembergischen Justiz. Er verfügt über einen breiten Erfahrungsschatz und besondere Führungsanlagen, die ihn zur Leitung einer bedeutenden Behörde wie der Staatsanwaltschaft Tübingen geradezu prädestinieren. Als Referatsleiter im Ministerium und als Abteilungsleiter bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart überzeugte er in besonders anspruchsvollen Geschäftsfeldern und Projekten mit Weitsicht, Engagement und besonderem Verantwortungsbewusstsein. Seine fachliche Expertise im Staatsschutzbereich ist ohne Beispiel – nicht ohne Grund genießt Herr Altemeier bundes- und landesweit höchstes Ansehen. Für die neue Herausforderung als Behördenleiter wünsche ich ihm nur das Beste.“

Weitere Informationen zu Jens Altemeier

Jens Altemeier ist im Mai 2005 bei der Staatsanwaltschaft Tübingen in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg eingetreten. Nach einer weiteren Station am Amtsgericht Bad Urach folgte im Februar 2008 eine Sonderverwendung im Justizministerium Baden-Württemberg, wo er als stellvertretender Referatsleiter maßgeblich an dem „Jahrhundertprojekt“ zur Neuordnung des Grundbuchwesens und Einführung des Elektronischen Grundbuchs beteiligt war. Im Juli 2011 wurde Jens Altemeier zur Erprobung an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart abgeordnet. Nach äußerst erfolgreichem Abschluss der Erprobungsabordnung war er für einige Monate als Richter am Landgericht Tübingen tätig, um im Juni 2012 als Leiter des EDV-Referats ein weiteres „Jahrhundertprojekt“ der Landesjustiz zu stemmen: das eJustice-Projekt, welches die Justiz fortan digitalisieren und in die Zukunft führen sollte – was mit großem Erfolg gelungen ist. Im Januar 2013 wurde Altemeier in dieser Funktion zum Oberstaatsanwalt und vier Jahre später zum Ministerialrat ernannt. Mit der Ernennung zum Leitenden Oberstaatsanwalt bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart kehrte Jens Altemeier im Oktober 2020 in die staatsanwaltschaftliche Praxis zurück und erarbeitete sich rasch den Ruf eines unangefochtenen Experten in Sachen Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung. Unter anderem oblag ihm die Geschäftsführung der AG Extremismus der deutschen Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte. Als Leiter der Zentralstelle Staatsschutz bei der Generalstaatsanwaltschaft prägte er die erfolgreiche Bekämpfung von Staatsschutzkriminalität in Baden-Württemberg maßgeblich. Folgerichtig war Jens Altemeier in großem Ausmaß am Entstehen des neuen Staatsschutzzentrums Baden-Württemberg beteiligt, welches am 17. Februar 2025 seine Arbeit aufgenommen hat.