Das Ministerium der Justiz und für Migration hat zum 1. Juli 2024 zur Beschleunigung von Asylverfahren die Verwaltungsgerichtsbarkeit massiv gestärkt und neu ausgerichtet. An den Verwaltungsgerichten Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg und Sigmaringen wurden spezielle Asylkammern geschaffen. Zudem haben die Verwaltungsgerichte Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg landesweite Zuständigkeiten für bestimmte Herkunftsländer erhalten. Bei dem Verwaltungsgericht Karlsruhe wird zukünftig ein Kompetenz- und Innovationszentrum Asyl eingerichtet. Hierfür wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit 27 Neustellen für den Asylbereich massiv gestärkt.
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Dank großer Anstrengungen ist es in den letzten Jahren gelungen, dem massiven Anstieg der asylgerichtlichen Verfahrenszahlen erfolgreich zu begegnen und sogar Altfälle abzuarbeiten. Doch hier wollen wir nicht stehen bleiben, sondern Asylverfahren noch mehr beschleunigen. Daher stellen wir die Verwaltungsgerichtsbarkeit so auf, dass dort eine noch effizientere Bearbeitung der Verfahren ermöglicht wird und gleichzeitig unverändert hohe rechtsstaatliche Standards garantiert werden. Durch die jetzt umgesetzten Maßnahmen wollen wir die Bearbeitung von Asylverfahren deutlich beschleunigen, damit für alle Beteiligten noch schneller Klarheit und Planbarkeit herrscht.“
Verwaltungsgericht Karlsruhe mit landesweitem Schwerpunkt im Bereich der Asylverfahren
Beim Verwaltungsgericht Karlsruhe, das nun einen landesweiten Schwerpunkt im Bereich der Asylverfahren innehat, wurden drei neue Kammern geschaffen, die ausschließlich für Asylverfahren zuständig sind. Zudem besteht am Verwaltungsgericht Karlsruhe seit 1. Juli 2024 eine landesweite Zuständigkeit, insbesondere für sichere Herkunftsstaaten und Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent. Die Konzentration von Verfahren am Verwaltungsgericht Karlsruhe erfolgt insbesondere aufgrund der räumlichen Nähe zu Erstaufnahmeeinrichtungen, in denen schwerpunktmäßig Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten und Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent untergebracht werden.
Ministerin Gentges weiter: „Die Asylkammern am Verwaltungsgericht Karlsruhe bilden einen Kompetenz- und Innovationszentrum Asyl innerhalb der Fachgerichtsbarkeiten, an dem insbesondere arbeitserleichternde Anwendungen in den Bereichen Informationstechnik und Künstliche Intelligenz pilotiert werden. Die dort eingesetzten Kolleginnen und Kollegen erhalten damit die Gelegenheit, sich unmittelbar an der Gestaltung der Justiz der Zukunft und an der Modernisierung der Verfahrensbearbeitung in der gesamten Verwaltungsgerichtsbarkeit einzubringen.“
Unterstützungstool für Aktendurchdringung
So wird dort etwa das Unterstützungstool „ADA“ (Asylaktendurchdringungsassistent) pilotiert. „ADA“ erkennt automatisiert bestimmte, für die Bearbeitung eines Asylverfahrens relevante Informationen in der Akte und markiert diese Treffer mit einer Art „digitalem Klebezettel“. Dadurch können erforderliche Daten schneller in den Systemen der Justiz erfasst und Akten vorstrukturiert werden, was einen unmittelbaren Einstieg in die Fallbearbeitung ermöglicht.
Bei den Verwaltungsgerichten Freiburg, Sigmaringen und Stuttgart wurde jeweils eine Asylkammer gebildet. Neben dem Verwaltungsgericht Karlsruhe erhalten auch die Verwaltungsgerichte Stuttgart und Freiburg weitere landesweite Zuständigkeiten – sachgerecht aufgeteilt nach bestimmten Herkunftsstaaten.
Die stärkere Spezialisierung bei der Bearbeitung von Asylverfahren ermöglicht eine Verkürzung der durchschnittlichen Verfahrenslaufzeiten. Diese lagen in Hauptsacheverfahren zuletzt bei 9,4 Monaten und in Eilverfahren bei 1,9 Monaten. Durch landesweite Zuständigkeitskonzentration an einem Verwaltungsgericht können aufwändige Einarbeitungen in länderspezifische Besonderheiten gebündelt und dadurch Synergieeffekte genutzt werden.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wird künftig einen landesweiten Schwerpunkt im Bereich der Asylverfahren erhalten. Es wird landesweit für sichere Herkunftsstaaten und Staaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent zuständig sein. In diesen Fällen sind die Erfolgsaussichten des Asylantrages regelmäßig gering, die Rückführungsperspektiven dagegen zumeist günstig. Solche Länder sind beispielsweise Tunesien und Algerien.
Den Verwaltungsgerichten Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg werden zudem jeweils weitere landesweite asylrechtliche Spezialzuständigkeiten zugewiesen. Diese sind für solche Herkunftsstaaten zuständig, bei denen die Eingangszahlen vergleichsweise gering sind, weshalb ohne eine landesweite Konzentration nicht an jedem Verwaltungsgericht eine hinreichende Spezialisierung erreicht werden kann. Auf diese Weise können in besonderer Weise aufwändige Einarbeitungen in länderspezifische Besonderheiten gebündelt und Synergieeffekte genutzt werden. Solche Länder sind beispielsweise Kamerun und Äthiopien.