Justiz

Dr. Ute Geisenberger wird Richterin am Bundesfinanzhof

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Paragrafen-Symbole an Türgriffen (Foto: © dpa)

Dr. Ute Geisenberger wurde zur Bundesrichterin am Bundesfinanzhof gewählt. Sie ist eine ausgewiesene Expertin in Steuersachen und verfügt über eine bemerkenswerte Erfahrung.

Der Bundesfinanzhof bekommt eine weitere Richterin aus Baden-Württemberg: Der Richterwahlausschuss hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2022 Dr. Ute Geisenberger zur Bundesrichterin gewählt. Derzeit ist sie am Finanzgericht Baden-Württemberg tätig.

Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Dr. Geisenberger ist eine ausgewiesene Expertin in Steuersachen und verfügt über eine bemerkenswerte Erfahrung. Für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Bundesrichterin am Bundesfinanzhof ist sie bestens geeignet. Ich freue mich deshalb sehr über die Wahl und gratuliere im Namen der baden-württembergischen Justiz herzlich.“

Dr. Ute Geisenberger

Dr. Ute Geisenberger absolvierte nach dem Abitur zunächst ein steuerliches Studium an der Fachhochschule Ludwigsburg – Hochschule für Finanzen und legte 1999 erfolgreich die Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der baden-württembergischen Finanzverwaltung ab. Nach einem anschließenden juristischen Studium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und dem Referendariat war sie ab 2006 als Rechtsanwältin, zuletzt als Fachanwältin für Steuerrecht und auch als Steuerberaterin tätig. 2014 begann sie ihre richterliche Karriere beim Finanzgericht Baden-Württemberg. Nachdem sie von Juni 2015 bis Ende 2017 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet war, ist sie seit 2018 wieder als Richterin beim Finanzgericht Baden-Württemberg tätig.

Im Richterwahlausschuss sind die 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesminister sowie 16 vom Bundestag gewählte Mitglieder vertreten. Die Wahl erfolgt geheim, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet.