Justiz

Bilanz zur Stuttgarter Krawallnacht vor einem Jahr

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Einheiten der Polizei stehen vor einem zerstörten Geschäft in der Königstraße. (Bild: © picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Justizministerin Marion Gentges hat ein Jahr nach der Stuttgarter Krawallnacht Bilanz gezogen. Auf die Polizei und Justiz des Landes ist Verlass – bei der Verfolgung von Straftaten im Rahmen der Stuttgarter Krawallnacht und weit darüber hinaus. Die Justiz muss auch künftig so ausgestattet werden, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden kann.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges hat in der aktuellen Debatte des Landtags von Baden-Württemberg ein Jahr nach der Stuttgarter Krawallnacht Bilanz gezogen. Die Justiz im Land habe gezeigt, dass auf sie Verlass ist. Umso wichtiger sei es, die Justiz auch weiter so auszustatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden könne.

Justizministerin Marion Gentges sagte: „Die Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2020 war die kürzeste Nacht des Jahres, für die Polizei war sie aber die Längste. Was ein schöner Mittsommerabend hätte werden können, entwickelte sich für Einsatzkräfte, Passanten und Geschäftsinhaber zum Sommernachtsalbtraum. Die Bilder der Ereignisse in der Stuttgarter Innenstadt waren für uns alle erschütternd. Die Menschen im Land durften zu Recht erwarten, dass die Vorfälle mit Nachdruck aufgeklärt und die Verantwortlichen für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden. Justiz und Polizei haben sich mit Akribie und Nachdruck an die Ermittlung der Täterinnen und Täter gemacht, um diese einer gerechten Bestrafung zuzuführen.“

Mehr als 150 Ermittlungsverfahren

„Bereits unmittelbar nach den Ausschreitungen wurde bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart eine Ermittlungsgruppe zur Aufklärung und Verfolgung der Straftaten der Stuttgarter Krawallnacht eingerichtet. Ein Jahr nach den Ausschreitungen können die Ermittlungsbehörden und die Gerichte nun Bilanz ziehen. Gegen mehr als 150 Personen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dabei wurden gegen mehr als 100 Personen Anklage erhoben beziehungsweise Strafbefehle beantragt. Innerhalb eines Jahres wurden 83 Personen verurteilt, 65 davon bereits rechtskräftig. Die hohe Anzahl an bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren belegt, mit welch großem Einsatz die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte die Verfahren bearbeitet haben. Das ist ein wichtiges Signal: Die Strafe folgt sprichwörtlich auf dem Fuß. Bei uns gibt es keine rechtsfreien Räume. Auf Polizei und Justiz ist Verlass. Der Rechtsstaat hat funktioniert. Er hat zügig Recht gesprochen.“

Nun stelle sich die Frage: „Wie schaffen wir es, künftig solche Ausschreitungen zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats sicherzustellen? Für die Prävention ist die Sicherheitspartnerschaft (PDF) zwischen der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung. Als Justiz setzen wir auf ein weiteres Haus des Jugendrechts in Stuttgart-Mitte. Dessen Mehrwert ist es, dass alle am Ermittlungsverfahren Beteiligten – Polizei, Staatsanwaltschaften, Jugendamt, Jugendgerichtshilfe – von Anfang an eng zusammenarbeiten. Strafverfolgung und Hilfe aus einer Hand, jedenfalls aus einem Haus, tragen dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts in besonderer Weise Rechnung.“

Über 1.000 Neustellen in der Justiz seit 2016

„Um die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats dauerhaft sicherzustellen, ist eine konsequente Strafverfolgung weiterhin unverzichtbar. Konsequente Strafverfolgung geht aber nur mit ausreichendem Personal! Eine nicht zu unterschätzende Voraussetzung für die schnelle Aufarbeitung der Krawallnacht war der Stellenaufwuchs in den vergangenen Jahren. In der vergangenen Legislaturperiode wurde die Justiz durch die grün-schwarze Landesregierung mit über 1.000 Neustellen seit langer Zeit wieder personell deutlich und in der ganzen Breite verstärkt. Ich bedanke mich ausdrücklich auch bei den Oppositionsfraktionen, die diesen Stellenzuwachs mit unterstützt haben. 352 Neustellen wurden hierfür bei Gerichten und Staatsanwaltschaften im höheren Dienst geschaffen. Ein Novum in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz, mit dem eine echte Stärkung des Rechtsstaats einherging.“

„Klar ist aber auch: Die Justiz und ihre Ausstattung müssen im Fokus von Politik und Öffentlichkeit bleiben, wenn wir einen funktionierenden Rechtsstaat garantieren möchten. Dies gilt umso mehr, als die Strafgerichte und Staatsanwaltschaften vor zahlreichen neuen, auch personalintensiven Herausforderungen und Aufgaben stehen. Hier ist zunächst das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität zu nennen. Durch dieses wird eine Pflicht für Anbieter sozialer Netzwerke eingeführt, bestimmte strafbare Inhalte zu melden. Auf Grundlage polizeilicher Erfahrungen ist davon auszugehen, dass dies zu einem Zuwachs von rund 17.500 Ermittlungsverfahren im Deliktsbereich Hasskriminalität und weiteren 2.000 Ermittlungsverfahren im Deliktsbereich Kinderpornographie führen wird.“

Auf Polizei und Justiz ist Verlass

Ministerin Gentges sagte abschließend: „Auf die baden-württembergische Polizei und Justiz ist Verlass, bei der Verfolgung von Straftaten im Rahmen der Stuttgarter Krawallnacht und weit darüber hinaus. Deshalb muss die Politik, müssen auch wir, Polizei und Justiz ein verlässlicher Partner sein. Wir müssen die Justiz auch künftig so ausstatten, dass sie ihren Aufgaben gerecht werden kann. Mit der Funktionsfähigkeit der Justiz und des Rechtsstaats sichern wir das Fundament unseres Gemeinwesens. Damit gewährleisten wir schließlich die Sicherheit der Menschen in Baden-Württemberg.“