Opferschutz

Baden-Württemberg stärkt Opferschutz und stellt sich Antisemitismus entgegen!

Zum 10. Landesweiten Tag des Opferschutzes am 19. Oktober 2026 betonte der neue Opferbeauftragte der Landesregierung Siegfried Lorek MdL, die Bedeutung verlässlicher Hilfsstrukturen und einer konsequenten Strafverfolgung antisemitischer Straftaten.

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Staatssekretär Siegfried Lorek MdL
Bildunterschrift (v.l.n.r): Ralf Sedlak, Kolja Schwartz, Frau Prof. Barbara Traub

Der neue Opferbeauftragte unterstrich die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Beratungsstellen und Opferhilfeorganisationen beim Thema Opferschutz. Ziel sei es, Betroffenen schnell und verlässlich Unterstützung zu bieten und das Vertrauen in staatliche Institutionen zu stärken. Beim 10. Landesweiten Tag des Opferschutzes, sprachen namhafte Referenten, wie der Beauftragte der Landesregierung gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben, Dr. Michael Blume, und die Vorstandsvorsitzende der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg (IRGW) Prof. Dr. Barbara Traub, über den Umgang mit Antisemitismus und die Unterstützung der Betroffenen, aber auch wie gemeinsam Perspektiven gegen Antisemitismus entwickelt werden können.

Antisemitismus entschieden entgegenzutreten, ist für mich untrennbar damit verbunden, den Menschen zur Seite zu stehen, die davon betroffen sind. Die Landesregierung verfolgt hier eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber jeder Form von Antisemitismus. Diese Haltung muss sich sowohl in der täglichen Arbeit der Behörden als auch im gesellschaftlichen Alltag zeigen.
Staatssekretär Siegfried Lorek MdL

Eine zentrale Aufgabe des Opferbeauftragten und seines interdisziplinären Teams ist die Koordination der Nachsorge nach Großschadenslagen, Amoktaten und Terroranschlägen. Darüber hinaus unterstützt die Stelle Betroffene allgemeiner Straftaten dabei, geeignete Beratungs- und Unterstützungsangebote zu erreichen. Lorek erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 der Landtag 17 Neustellen für Erste Staatsanwältinnen und Erste Staatsanwälte geschaffen habe, die sich ausdrücklich dem Opferschutz widmen und die regionale Unterstützung von Betroffenen stärken.

Konsequente Strafverfolgung antisemitischer Taten

Staatsekretär Lorek legte dar: „Nach dem Terrorangriff der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 ist die Zahl antisemitischer Straftaten auch in Baden-Württemberg deutlich gestiegen. Sie bewegt sich weiterhin auf hohem Niveau. Polizei und Justiz begegnen dieser Entwicklung mit einer konsequenten Strafverfolgung.“

Antisemitisch motivierte Straftaten werden bei den Staatsanwaltschaften als politische Strafsachen in spezialisierten Staatsschutzdezernaten bearbeitet. Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit kommt grundsätzlich nur in seltenen Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen in Betracht. Zudem gibt es seit 2019 bei den Generalstaatsanwaltschaften Stuttgart und Karlsruhe Beauftragte gegen Antisemitismus. Sie setzen sich für eine umfassende Strafverfolgung ein, koordinieren Maßnahmen und wirken an Fortbildungen mit. Darüber hinaus sind sie wichtige Ansprechpersonen für jüdische Einrichtungen im In- und Ausland.

Staatssekretär Lorek machte zum Abschluss deutlich: „Der Opferschutz geht für den Opferbeauftragten über die strafrechtliche Verfolgung hinaus. Entscheidend ist, dass Menschen, die Antisemitismus erfahren, konkrete Unterstützung erhalten und sich mit ihren Anliegen nicht allein gelassen fühlen. Betroffene von Antisemitismus müssen in Baden-Württemberg die Erfahrung machen: Ich werde gehört. Ich werde ernst genommen. Ich bekomme Unterstützung. Sicheres jüdisches Leben gehört selbstverständlich zu Baden-Württemberg – Antisemitismus nicht.“