Zum neuen Ausbildungsjahr haben 219 Auszubildende ihre Ausbildung zu Justizfachangestellten in der baden-württembergischen Justiz aufgenommen. Dies gab Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, bekannt. An insgesamt 21 Ausbildungsstandorten bei Amts- und Landgerichten wird der Justiz-Nachwuchs über drei Ausbildungsjahre hinweg auf die verantwortungsvolle Tätigkeit als Justizfachangestellte vorbereitet. Justizministerin Marion Gentges gratulierte den Auszubildenden, die sich in diesem kompetitiven Bewerbungsverfahren mit insgesamt 1.877 Bewerbungen durchgesetzt haben.
Gentges sagte: „Wir freuen uns sehr, auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Auszubildende in der Justiz begrüßen zu dürfen. Mit der Wahl Ihrer Ausbildung haben Sie alles richtig gemacht, denn die Justiz bietet einen bunten Strauß an Einsatzmöglichkeiten und in Ihrer Ausbildung werden Sie die Justiz mit ihren Facetten kennenlernen. Die Förderung und Ausbildung junger Menschen ist für uns in der Justiz schon immer ein großes Anliegen, denn ohne Sie gibt es auch keine funktionsfähige Justiz. Ich wünsche Ihnen eine spannende, schöne und natürlich vor allem auch erfolgreiche Ausbildungszeit bei uns.“
Ausbildungsstandorte im Land
Ausbildungsstandorte sind bei den Amtsgerichten in Bruchsal, Ellwangen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Mannheim, Offenburg, Pforzheim, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waiblingen, Waldshut-Tiengen und bei den Landgerichten in Hechingen und Mosbach.
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt im ersten Ausbildungsjahr 1.086,82 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 1.140,96 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1.190,61 Euro.
Justizfachangestellte sind im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg beschäftigt und werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bezahlt. Je nach ausgeübter Tätigkeit ergeben sich Aufstiegsmöglichkeiten bis zu Entgeltgruppe 9 (TV-L). Justizfachangestellte, die ihre Ausbildung mit einem guten Prüfungsergebnis abschließen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben die Möglichkeit, eine sechsmonatige Zusatzausbildung für die Beamtenlaufbahn des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirt/in) zu absolvieren.