Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg hat heute (19.12.2024) den 18. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission des Landes Baden-Württemberg für das Jahr 2023 veröffentlicht.
Die Härtefallkommission entscheidet nach der gesetzlichen Härtefallregelung des § 23a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) über humanitär schwierige Sonderfälle, für die das Ausländerrecht keine befriedigende Lösung anbietet. Für die Annahme eines Härtefalls müssen dringende humanitäre oder persönliche Gründe vorliegen, die die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet rechtfertigen.
Nach zwei außergewöhnlich eingangsstarken Vorjahren ist im Jahr 2023 die Zahl der Eingabesteller um 39 % auf 254 zurückgegangen. Diese Verringerung ist auf die Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts (§ 104c AufenthG) zurückzuführen. Denn viele potentielle Eingabesteller konnten dieses vorrangige Bleiberecht erhalten und bedurften daher keines Härtefallverfahrens. Im Jahr 2022 waren 417 Härtefalleingaben bei der Geschäftsstelle der Kommission eingegangen.
Im Jahr 2023 wurden 448 Härtefalleingaben abschließend entschieden, wobei ein Teil davon bereits in den Vorjahren eingereicht worden war. In 329 dieser Fälle wurde eine Befassung der Kommission aus zwingenden rechtlichen Gründen abgelehnt. Dies war allerdings vielfach nicht mit nachteiligen Konsequenzen für die Betroffenen verbunden. Denn 70 % dieser sog. Nichtbefassungsentscheidungen wurden getroffen, weil die Eingabesteller während des Härtefallverfahrens ein anderweitiges Bleiberecht erhalten konnten. Die Hälfte der Nichtbefassungsentscheidungen betraf Personen, die unter das neueingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht fallen.
Über 119 Eingaben hat die Härtefallkommission abschließend beraten und dabei alle für und gegen eine Aufenthaltsgewährung sprechenden Gründe in einer Gesamtschau abgewogen. In 58 der beratenen Fälle hat sich die Kommission für ein Härtefallersuchen an die oberste Ausländerbehörde entschieden.
Die Umsetzungsquote betrug im Berichtszeitraum 71 %. Sie drückt aus, welcher Anteil der Ersuchen von der obersten Ausländerbehörde durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23a AufenthG oder in anderer Weise umgesetzt werden. Damit lag sie leicht unter dem Wert des Vorjahres, als die Quote 75 % betragen hatte. In diesen Fällen endet das Härtefallverfahren für die Betroffenen mit einer positiven Entscheidung, weil ihnen ein Bleiberecht für einen Aufenthalt im Bundesgebiet gewährt wird. Die Entwicklung der Umsetzungsquote steht im Zusammenhang mit der dynamischen Gesetzgebung auf dem Gebiet des Aufenthaltsrechts in den letzten Jahren, die zu einer kontinuierlichen Ausweitung vorrangiger Bleiberechte für gut integrierte Personen geführt hat.
Wie bereits in den Vorjahren wurde der weit überwiegende Teil der Eingaben für Einzelpersonen gestellt. Der Anteil an Anträgen für Familien ist im Berichtszeitraum im Vergleich zum Vorjahr von 13 % auf 10 % zurückgegangen. Die Mehrheit der Anträge betraf alleinreisende Männer, die überwiegend aus afrikanischen Ländern eingereist sind. Das am stärksten vertretene Herkunftsland im Berichtszeitraum war - wie auch in den vergangenen Jahren - Gambia mit 48 Eingabestellern. Weitere stark vertretene Herkunftsländer waren Nigeria (30 Eingaben), Kamerun (28), Türkei (20) und Irak (14).
Der 18. Tätigkeitsbericht kann auf der Internetseite der Härtefallkommission abgerufen werden. Den entsprechenden Link finden Sie unter:
Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission
Hintergrundinformationen:
Die im September 2005 eingerichtete Härtefallkommission wird ausschließlich im Wege der Selbstbefassung tätig. Dritte können nicht verlangen, dass die Kommission sich mit einem bestimmten Einzelfall befasst oder eine bestimmte Entscheidung trifft. Die Entscheidungen der unabhängigen Härtefallkommission sind nicht anfechtbar.
Die Härtefallkommission besteht aus zehn Mitgliedern und deren stellvertretenden Mitgliedern, die auf Vorschlag der Liga der freien Wohlfahrtspflege, der evangelischen Landeskirchen, der katholischen Kirche und des Flüchtlingsrates sowie der kommunalen Landesverbände berufen werden. Die oberste Landesbehörde (derzeit das Ministerium der Justiz und für Migration) beruft das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertreter bzw. Stellvertreterin, eine Persönlichkeit des Landes sowie eine Persönlichkeit des Landes islamischen Glaubens. Die Amtszeit der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder beträgt zweieinhalb Jahre.
Klaus Pavel, ehemaliger Landrat des Ostalbkreises, wurde im Dezember 2019 zum Vorsitzenden der Härtefallkommission bestellt und leitet seit 2020 die Härtefallkommission.