Es handelt sich um eine guthabenbasierte Debitkarte ohne Kontobindung, die eine bargeldlose Zahlung im Einzelhandel ermöglicht. Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden als Guthaben auf die Bezahlkarte überwiesen. Die Karteninhaber können nur insoweit mit ihrer Karte bezahlen, als darauf Guthaben vorhanden ist.
Volljährige Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten in Baden-Württemberg die Bezahlkarte. Bei Familien wird vor Ausgabe der Bezahlkarte geregelt, auf wessen Bezahlkarte die Leistungen für z.B. Kinder und Jugendliche gebucht werden sollen.
Die Erstausgabe einer Bezahlkarte an die Leistungsberechtigten erfolgt kostenlos. Im Falle des Verlusts und Ausgabe einer Ersatzkarte kann die Leistungsbehörde Gebühren verlangen.
Auf der Bezahlkarte befindet sich der Betrag, der einem oder einer Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zusteht. Durch die Einführung der Bezahlkarte ändert sich nur die Form der Gewährung des Betrages, nicht der Betrag selbst. Hier kommt es also auf die jeweilige Leistungshöhe an.
Der Kontostand sowie die getätigten Ausgaben können von den Karteninhabern jederzeit digital abgerufen werden. Die Leistungsbehörde kann nicht einsehen, welche Einkäufe mit der Bezahlkarte getätigt wurden.
Eine Sperrung direkt durch die Leistungsberechtigten ist möglich. Alternativ kann die Bezahlkarte auch von der Leistungsbehörde gesperrt werden, wenn ihr der Verlust gemeldet wird.
Nähere Informationen zur genauen Funktionsweise der Bezahlkarte finden sich auf der Homepage der SocialCard. Darüber hinaus erhalten die Leistungsberechtigten bei der Ausgabe der Bezahlkarte schriftlich Informationen zu den häufigsten Fragen. Diese Informationen sind in über 20 Sprachen zugänglich. Daneben stellt der Bezahlkartenanbieter einen umfangreichen Support zur Verfügung: Online-Portal inkl. Kontaktformular, Chatbot und FAQs, Telefonhotline, App.
Die Bezahlkarte ist in das VISA-System integriert. Mit der Bezahlkarte kann in allen Geschäften bezahlt werden, die am System des Anbieters teilnehmen. Dies ist insbesondere durch das VISA-Symbol erkennbar und bei zahlreichen Geschäften bekannter Handelsketten möglich.
Die Leistungsberechtigten können ihre in Baden-Württemberg erhaltenen Karten im gesamten Bundesgebiet nutzen. Es gibt aktuell keine regionalen Beschränkungen.
Den Karteninhabern ist es möglich, die Karte nach ihren individuellen Bedürfnissen einzusetzen. Ein Ausschluss einzelner Warengruppen z.B. bei einem Supermarkt ist nicht möglich. Der Ausschluss bestimmter Handelsbranchen in Baden-Württemberg beschränkt sich auf die Unterbindung der Online- oder Offline-Nutzung von Money-Transfer-Services und damit zusammenhängender Händlergruppen.
Mit der Bezahlkarte können die Karteninhaber derzeit bei über 15.000 Einzelhändlern in Deutschland kostenlos Bargeld abheben. Die teilnehmenden Einzelhändler sind auf der Homepage der SocialCard abrufbar.
Daneben kann Bargeld an rund 53.000 öffentlichen Geldautomaten abgehoben werden. Dabei kann allerdings eine geringe Abhebegebühr anfallen. Diese ist vor der Transaktion im Geldautomat sichtbar.
Die Überweisung mit der Bezahlkarte ist möglich. Die Karteninhaber müssen digital die Freischaltung der IBAN des Überweisungsempfängers beantragen. Die Leistungsbehörde prüft, ob die IBAN für künftige Überweisungen des Karteninhabers freigeschaltet werden kann. So können mit der Bezahlkarte auch Überweisungen an Vermieter, Vereine, Stromerzeuger u.a. getätigt werden.
Nein, die Karteninhaber behalten ihre Bezahlkarte, auf der noch Geld vorhanden sein kann. Sie wird weitergenutzt. Die aufnehmende Leistungsbehörde wird die künftigen Leistungen ebenfalls auf diese Bezahlkarte buchen.
Sofern diese Leistungen auf die Bezahlkarte gebucht werden, können diese Leistungen in gleicher Höhe als Bargeld abgehoben werden.
Sofern diese Leistungen auf die Bezahlkarte gebucht werden, können diese Leistungen in gleicher Höhe als Bargeld abgehoben werden.
Sofern diese Leistungen auf die Bezahlkarte gebucht werden, können diese Leistungen in gleicher Höhe als Bargeld abgehoben werden.