Welche Leistungen erhalten Asylbewerber?
Asylbewerber erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz während der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland zunächst folgende Leistungen: Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). In den Erstaufnahmeeinrichtungen werden diese Leistungen als Sachleistungen gewährt. Während der sich anschließenden vorläufigen Unterbringung in den Stadt-und Landkreisen wird der notwendige Bedarf in der Regel über die Bezahlkarte gewährt.
Neben den oben genannten Leistungen zur Deckungen des notwendigen Bedarfs, welche als Sachleistung gewährt werden, erhalten Leistungsberechtigte Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens (notwendiger persönlicher Bedarf). In Baden-Württemberg wird der notwendige persönliche Bedarf in der Erstaufnahme überwiegend über die Bezahlkarte gewährt. Auch während der vorläufigen Unterbringung gilt grundsätzlich, dass der notwendige persönliche Bedarf über die Bezahlkarte zu erbringen ist.
Nach Ablauf von 36 Monaten erhalten Leistungsberechtigte regelmäßig Leistungen entsprechend dem Niveau der Sozialhilfe.
Welche Gesundheitsleistungen bekommen Asylbewerber?
Während der ersten 36 Monate ihres Aufenthalts in Deutschland erhalten Asylbewerber eine Basisversorgung. Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Müttern und Wöchnerinnen werden ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel gewährt. Zudem können sonstige Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.
Nach Ablauf von 36 Monaten erhalten Asylbewerber regelmäßig Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bekommen Asylbewerber mehr Leistungen als Bürgergeld-Empfänger?
Die Leistungen für Asylbewerber einschließlich der Gesundheitsleistungen liegen in den ersten 36 Monaten unter dem Niveau der Leistungen nach dem SGB II. SGB II–Empfänger („Bürgergeld“-Empfänger) erhalten Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Es gelten lokale Mietobergrenzen, dabei ist unter anderem die Wohnungsgröße maßgeblich. „Bürgergeld“-Empfänger sind zudem grundsätzlich gesetzlich krankenversichert bzw. erhalten Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Asylbewerber haben in der ersten Zeit ihres Aufenthalts (36 Monate) grundsätzlich nur Anspruch auf Leistungen im oben dargestellten Umfang, die zudem teilweise in Form von Sachleistungen erbracht werden. Die Unterbringung erfolgt während der Erstaufnahme und der vorläufigen Unterbringung grundsätzlich in Gemeinschaftsunterkünften.