Allgemeines zur E-Prüfung
Seit den Aufsichtsarbeiten im Dezember 2024 (Prüfungskampagne Frühjahr 2025) bieten wir den Referendarinnen und Referendaren an, den schriftlichen Teil der ZJS elektronisch anzufertigen.
Das Landesjustizprüfungsamt beabsichtigt zudem, die E-Prüfung in der EJP erstmals für die Aufsichtsarbeiten im September 2026 (Prüfungskampagne Herbst 2026) einzuführen.
Mit der Einführung eines zukunftsfähigen elektronischen Prüfungsformates soll der juristische Abschluss an die digitale Lebens- und Berufswirklichkeit der angehenden Volljuristinnen und Volljuristen angepasst werden.
Die Aufsichtsarbeiten in der EJP und ZJS können weiterhin handschriftlich angefertigt werden. Nach § 5d Abs. 6 Satz 2 DRiG i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 2 bzw. i. V. m. § 13 Abs. 1 Satz 2 JAPrO besteht für alle Referendarinnen und Referendare sowie für alle Studierenden ein Wahlrecht, wonach sie sich frei zwischen der handschriftlichen und der elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten entscheiden können. Dies gilt auch für die Teilnahme im Wege des Freiversuchs bzw. zur Notenverbesserung.
Das Wahlrecht ist mit dem Zulassungsantrag zur Prüfung unwiderruflich auszuüben. Im Anschluss hieran ist ein Wechsel zwischen handschriftlicher Prüfung und E-Prüfung grundsätzlich nicht mehr möglich, insbesondere nicht während der laufenden Prüfungskampagne. Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Krankheit) kann bei entsprechendem Nachweis die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines Nachteilsausgleichs noch geändert werden.
Referendarinnen und Referendare, welche die schriftlichen Aufsichtsarbeiten der ZJS im Jahr 2025 ablegen, haben bereits einen Zugang zum Demoportal von UNIwise erhalten. Eine entsprechende Bedienungsanleitung findet sich hier.
Für Studierende, welche die EJP als E-Prüfung ab September 2026 sowie für Referendarinnen und Referendare, welche die ZJS als E-Prüfung ab Juni 2026 ablegen möchten, wird das Landesjustizprüfungsamt im Sommer 2025 ein Demoportal von T-Systems samt Bedienungsanleitung zur Verfügung stellen. Mit diesem Demoportal kann der Umgang mit der neuen Prüfungssoftware von T-Systems geübt werden.
Wir bieten die E-Prüfung in der ZJS an folgenden Standorten an: Freiburg (Messe Freiburg), Hockenheim (Stadthalle Hockenheim), Filderstadt (FILharmonie) und Esslingen (Neckar Forum). Die angemieteten Räumlichkeiten verfügen insbesondere über eine leistungsfähige Klimaanlage, geeignete Lichtverhältnisse sowie die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer E-Prüfung. Die handschriftlichen Aufsichtsarbeiten werden weiterhin grundsätzlich an der jeweiligen Stammdienststelle geschrieben.
Welcher Prüfungsort welcher Stammdienststelle zuzuordnen ist, kann der auf unserer Homepage veröffentlichten Terminübersicht entnommen werden.
Sind einer Stammdienststelle zwei Prüfungsorte zugewiesen, bedeutet dies, dass Referendarinnen und Referendaren dieser Stammdienststellen ein uneingeschränktes Wahlrecht zwischen den beiden zugewiesenen Prüfungsorten zusteht, wobei das Wahlrecht mit dem Zulassungsantrag zur Prüfung unwiderruflich auszuüben ist.
Darüber hinaus haben alle Referendarinnen und Referendare im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten generell die Möglichkeit, einen anderen als den zugewiesenen Prüfungsort im Rahmen des Zulassungsantrages zu wählen.
Notenverbesserer werden je nach verfügbarer Kapazität zur E-Prüfung zugelassen. Im Rahmen des Zulassungsantrages kann eine Reihenfolge der gewünschten Prüfungsorte angegeben werden.
Änderungen bei den Prüfungsorten bleiben vorbehalten. Eine verbindliche Zimmerbuchung wird erst nach Erhalt der Zulassung zur ZJS empfohlen. Die Zulassungsbescheide werden in der Regel ca. vier Monate vor den schriftlichen Prüfungen verschickt. Dies gilt nicht für Notenverbesserer, die sich nach der mündlichen Prüfung für eine erneute Teilnahme in der unmittelbar darauffolgenden Prüfungskampagne entscheiden.
Wir bieten die E-Prüfung in der EJP voraussichtlich an folgenden Standorten an: Tübingen (Stadthalle Reutlingen), Konstanz (Bodenseeforum Konstanz), Heidelberg (Stadthalle Hockenheim), Mannheim (Rheingoldhalle Mannheim) und Freiburg (Kurhaus Bad Krozingen).
Für die Teilnahme an der ZJS ab der Prüfungskampagne Frühjahr 2025 gelten neben den allgemeinen Regelungen zur Erstattung von Reisekosten für Referendarinnen und Referendare, insbesondere der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Durchführung des Landesreisekostengesetzes, der Landestrennungsgeldverordnung und des Landesumzugskostengesetzes vom 15. Dezember 2021 folgende Regelungen:
1. Bei Teilnahme an der schriftlichen Prüfung gilt Folgendes:
a.
Bei handschriftlicher Teilnahme an der schriftlichen Prüfung werden Reisekosten nicht erstattet, wenn die schriftliche Prüfung am Ort der Stammdienststelle angeboten wird. Bei der Wahl eines anderen Prüfungsorts als des für die Stammdienststelle vorgesehenen Prüfungsorts sind Reisekosten nur maximal bis zu dem Betrag erstattungsfähig, der bei Teilnahme an dem für die Stammdienststelle vorgesehenen Prüfungsort erstattungsfähig wäre.
b.
Bei elektronischer Teilnahme an der schriftlichen Prüfung werden Reisekosten nicht erstattet, wenn der zugewiesene E-Prüfungsort dem Ort der Stammdienststelle entspricht oder Referendarinnen und Referendare ihren Wohnort am zugewiesenen oder zugelassenen E-Prüfungsort haben. Der zugewiesene E-Prüfungsort ergibt sich aus der auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamts veröffentlichten Terminübersicht für die jeweilige Prüfungskampagne. Der zugelassene E-Prüfungsort ist derjenige Ort, der für die Ablegung der schriftlichen Prüfung im Zulassungsbescheid bestimmt wurde. Bei der Wahl eines anderen Prüfungsorts als des zugewiesenen E-Prüfungsorts sind Reisekosten nur maximal bis zu dem Betrag erstattungsfähig, der bei Teilnahme am zugewiesenen E-Prüfungsort erstattungsfähig wäre.
2. Übernachtungskosten sind bei Teilnahme an der mündlichen oder schriftlichen Prüfung bis zu einem Betrag von 95 Euro erstattungsfähig.
3. An Nebenkosten werden nur Parkgebühren erstattet, die bei einer täglichen Anreise vom Wohnort zum Prüfungsort anfallen.
Übernachtungskosten werden für ein Einzelzimmer mit Frühstück bis zu einem Betrag von 95 Euro pro Nacht übernommen. Rückfragen, ob Übernachtungskosten erstatten werden können oder ob eine tägliche An- und Abreise mit der Bahn oder dem eigenen Pkw zumutbar ist, werden von der Reisekostenstelle der jeweiligen Stammdienststelle beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass nach Ziffer 3.1 der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zum Landesreisekostengesetz (VwV LRKG) Dienstreisen in der Regel in den Monaten April bis September von 6 Uhr an und in den Monaten Oktober bis März von 7 Uhr an anzutreten sind.
Prüflinge, die zur Notenverbesserung an der ZJS teilnehmen, erhalten keine Reisekostenerstattung.
Im Gegensatz zu den Referendaren befinden sich die Studierenden nicht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Da die E-Prüfung außerdem im näheren Umkreis aller Universitätsstandorte angeboten wird, können Studierende keine Reise- und Übernachtungskosten geltend machen.
Prüfungstechnik
Für die Ein- und Durchführung der E-Prüfung arbeitet das Landesjustizprüfungsamt mit zwei externen IT-Dienstleistungsunternehmen zusammen.
Im Zuge eines europaweiten Vergabeverfahrens im Jahr 2025 erhielt das Unternehmen T-Systems International GmbH den Zuschlag für die Prüfungssoftware und das Unternehmen Computermiete.de den Zuschlag für die Prüfungshardware.
Der Vertrag mit dem dänischen Softwareunternehmen UNIwise läuft Ende 2025 aus.
Die Aufsichtsarbeiten werden auf einheitlichen Laptops angefertigt, die den Prüflingen zur Verfügung gestellt werden und die mit einer speziellen Prüfungssoftware ausgestattet sind. In den kommenden Prüfungskampagnen werden voraussichtlich Geräte der Marke Lenovo ThinkPad L 580 eingesetzt, die über einen 15,6 Zoll Bildschirm sowie eine Tastatur mit separatem Ziffernblock verfügen und eine komfortable Bearbeitung der Aufsichtsarbeiten gewährleisten.
Für die Laptops wird voraussichtlich folgendes Zubehör bereitgestellt:
- externe kabelgebundene Maus (Logitech B100 mit Links- und Rechtsklicktaste und Scrollrad),
- Mauspad und
- externe kabelgebundene Tastatur (Cherry KC1000).
Die Benutzung des Zubehörs ist den Prüflingen freigestellt.
Eigene Geräte dürfen für die Prüfung nicht verwendet werden. Das gilt auch für das Zubehör.
Die Prüflinge fertigen die Aufsichtsarbeiten mit einem Textverarbeitungsprogramm an, welches in der Benutzeroberfläche und den Grundfunktionen bekannten Programmen (z. B. Microsoft Word) entspricht.
In dem Textverarbeitungsprogramm sind die Schriftart, die Schriftgröße und der Zeilenabstand einheitlich und nicht veränderbar voreingestellt. Weitere Funktionen des Textverarbeitungsprogramms des Unternehmens UNIwise können der der Bedienungsanleitung für das Demoportal entnommen werden.
Eine Rechtschreibprüfung bzw. Autokorrektur wird durch das Textverarbeitungsprogramm nicht durchgeführt. Tippfehler im Text werden nicht angezeigt, sondern müssen eigenständig korrigiert werden. Eine automatische Silbentrennung ist ebenfalls nicht möglich.
Die Software von UNIwise wird lediglich noch für die im Jahr 2025 stattfindenden schriftlichen Aufsichtsarbeiten der ZJS (letztmalig also in den Aufsichtsarbeiten im Dezember 2025) zur Anwendung kommen.
Die Funktionen des Textverarbeitungsprogramms, das für die schriftlichen Aufsichtsarbeiten in den beiden Staatsprüfungen ab Juni 2026 zum Einsatz kommen wird, werden zu gegebener Zeit hier veröffentlicht. Es ist davon auszugehen, dass die Funktionen im Wesentlichen denjenigen des bisherigen Textverarbeitungsprogramms entsprechen.
Umfangreiche technische Sicherheitsvorkehrungen dienen dem Schutz vor Manipulationen. Um die Ausfallsicherheit zu gewährleisten, wird der geschriebene Text während der gesamten Prüfung regelmäßig automatisch gespeichert. Eine aktive Speicherung durch den Prüfling ist nicht notwendig. Darüber hinaus stehen an jedem Prüfungsort Mitarbeiter des beauftragten Hardwareunternehmens für technische Fragen zur Verfügung.
Für den Fall einer Hardware-Störung werden an jedem Prüfungsort ausreichend Ersatzgeräte bereitgehalten, um ein defektes Gerät unverzüglich gegen ein betriebsbereites Gerät auszutauschen.
Das Landesjustizprüfungsamt wird in Zusammenarbeit mit T-Systems im Sommer 2025 ein Demoportal zur Verfügung stellen. Das Demoportal kann über einen Link aufgerufen werden, welcher hier bekannt gegeben wird. Die Übermittlung einer E-Mail-Adresse an das Landesjustizprüfungsamt wird nicht mehr erforderlich sein.
Die Funktionen des Demoportals von UNIwise können Referendarinnen und Referendare der Bedienungsanleitung entnehmen.
Eine Bedienungsanleitung für das Demoportal von T-Systems für Studierende sowie für Referendarinnen und Referendare wird das Landesjustizprüfungsamt im Sommer 2025 hier zur Verfügung stellen.
Prüfungsablauf – Schriftliche Aufsichtsarbeiten bis einschließlich Dezember 2025
Wenn die Referendarinnen und Referendare den Prüfungsraum betreten, steht an jedem Prüfungsarbeitsplatz ein Laptop zur Bearbeitung der Aufsichtsarbeit bereit. Auf dem Bildschirm des Laptops ist bereits der Texteditor zu sehen. Daneben liegt an jedem Prüfungsarbeitsplatz die bereits vorab zur Verfügung gestellte Bedienungsanleitung bereit.
Eingaben im Textfeld des Texteditors dürfen erst mit dem Beginn der regulären Bearbeitungszeit getätigt werden. Die reguläre Bearbeitungszeit startet erst, wenn die Aufsichtsperson dies verkündet. Eingaben vor Beginn der Bearbeitungszeit werden im Monitor der Prüfungsaufsicht angezeigt und zudem dokumentiert. Eine Bearbeitung – etwa das Erstellen von Schemata oder das Schreiben der Kennziffer – vor dem Beginn der Bearbeitungszeit kann als Ordnungsverstoß gewertet werden.
Für die Prüfungsaufsicht sowie die Kontrolle der Anwesenheit und der mitgebrachten Hilfsmittel sind an jedem Prüfungsort weiterhin die Prüfungsleiterinnen und Prüfungsleiter bzw. die Aufsichtsführenden anwesend.
Der Aufgabentext wird weiterhin in Papierform zur Verfügung gestellt. Er unterscheidet sich nicht von dem Aufgabentext der Referendarinnen und Referendare, die die Prüfung handschriftlich ablegen.
Die zugelassenen Hilfsmittel müssen die Referendarinnen und Referendare wie bisher eigenverantwortlich zur Prüfung mitbringen. Die erstellten Hinweise zu den zugelassenen Hilfsmitteln sind jeweils zu beachten.
Im Prüfungsraum gibt es weiterhin Konzeptpapier, so dass die Referendarinnen und Referendare ihr Konzept handschriftlich anfertigen können. Dieses kann nach dem Ende der Bearbeitungszeit aber nicht abgegeben werden und fließt somit nicht in die Bewertung ein.
Die reguläre Bearbeitungszeit startet – wie bei der handschriftlichen Prüfung –, sobald die Prüfungsaufsicht die Bearbeitung freigibt.
Um dem besonderen Ruhebedürfnis der Referendarinnen und Referendare Rechnung zu tragen, werden geräuscharme Laptops sowie besonders geräuscharme Tastaturen zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon ist es weiterhin möglich, zur Reduzierung des Geräuschpegels Ohrstöpsel zu verwenden.
Die Bearbeitung ist – wie bei der handschriftlichen Bearbeitung – mit der persönlichen Kennziffer abzuschließen.
Nach dem Ablauf der Bearbeitungszeit ist die Bearbeitung umgehend einzureichen. Sobald die erfolgreiche Abgabe durch die Prüfungssoftware bestätigt wurde, ist der Laptop zuzuklappen. Veränderungen am Text nach dem Ende der Bearbeitungszeit werden durch die Prüfungssoftware dokumentiert und können als Täuschungsversuch gewertet werden. Die Referendarinnen und Referendare werden rechtzeitig vor dem Ablauf der Bearbeitungszeit auf das bevorstehende Prüfungsende hingewiesen. Es ist zudem möglich, die Prüfung individuell vorzeitig zu beenden.
Nach Beendigung der Prüfung wird die Aufsichtsarbeit mit dem letzten Bearbeitungsstand gespeichert und dem Landesjustizprüfungsamt durch das beauftragte Softwareunternehmen zur Verfügung gestellt. Veränderungen am Text sind nicht mehr möglich.
Prüfungsablauf – Schriftliche Aufsichtsarbeiten ab Juni 2026
Hinweise zum Prüfungsablauf der E-Prüfung in der EJP (ab September 2026) und ZJS (ab Juni 2026) werden an dieser Stelle im Herbst 2025 veröffentlicht.
Ansprechpartner beim Landesjustizprüfungsamt
Ansprechpartner rund um die Organisation der E-Prüfung ist Herr Staatsanwalt Dr. Schwarz. Er ist unter der Telefonnummer 0711/279-2391 oder unter der E-Mail Adresse philipp.schwarz@jum.bwl.de erreichbar. Presseanfragen sind an die Pressestelle zu richten.