Allgemeines zur E-Prüfung
Seit den Aufsichtsarbeiten im Dezember 2024 (Prüfungskampagne Frühjahr 2025) bieten wir den Referendarinnen und Referendaren an, den schriftlichen Teil der ZJS elektronisch anzufertigen.
Das Landesjustizprüfungsamt wird die E-Prüfung in der EJP für die Aufsichtsarbeiten im September 2026 (Prüfungskampagne Herbst 2026) einführen.
Mit der Einführung eines zukunftsfähigen elektronischen Prüfungsformates soll der juristische Abschluss an die digitale Lebens- und Berufswirklichkeit der angehenden Volljuristinnen und Volljuristen angepasst werden.
Die Aufsichtsarbeiten in der EJP und ZJS können weiterhin handschriftlich angefertigt werden. Nach § 5d Abs. 6 Satz 2 DRiG i. V. m. § 13 Abs. 1 Satz 2 bzw. i. V. m. § 55 Abs. 1 Satz 2 JAPrO besteht für alle Studierenden sowie für alle Referendarinnen und Referendare ein Wahlrecht, wonach sie sich frei zwischen der handschriftlichen und der elektronischen Anfertigung der Aufsichtsarbeiten entscheiden können. Dies gilt auch für die Teilnahme im Wege des Freiversuchs bzw. zur Notenverbesserung.
Das Wahlrecht ist mit dem Zulassungsantrag zur Prüfung unwiderruflich auszuüben. Im Anschluss hieran ist ein Wechsel zwischen handschriftlicher Prüfung und E-Prüfung grundsätzlich nicht mehr möglich.
Dieses Wahlrecht besteht unabhängig davon, in welchem Prüfungsformat (handschriftlich/elektronisch) eine ggf. zuvor erfolgte Prüfungsteilnahme (Bachelorprüfung, Abschichtung I und II, Freiversuch) stattgefunden hat. Prüflinge, die die Aufsichtsarbeiten der Abschichtung Teil I in einer früheren Prüfungskampagne handschriftlich geschrieben haben, können daher die Aufsichtsarbeiten der Kampagne Herbst 2026 auch elektronisch absolvieren. Gleiches gilt für eine Prüfungsteilnahme im Rahmen eines Wiederholungsversuch oder zur Notenverbesserung.
Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Krankheit) kann bei entsprechendem Nachweis die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt in Form eines Nachteilsausgleichs noch geändert werden.
Studierende sowie Referendarinnen und Referendare können den Umgang mit der Prüfungssoftware von T-Systems hier üben. Für die Nutzung des Demoportals von T-Systems muss kein Nutzerkonto angelegt werden. Die Funktionen des Texteditors im Demoportal entsprechen denen der Prüfungssoftware, die in den Staatsprüfungen zum Einsatz kommt.
Wir bieten die E-Prüfung in der ZJS an folgenden Standorten an: Freiburg (Bürgerhaus Zähringen), Hockenheim (Stadthalle Hockenheim), Filderstadt (FILharmonie) und Esslingen (Neckar Forum).
Die Räumlichkeiten verfügen insbesondere über eine leistungsfähige Klimaanlage, geeignete Lichtverhältnisse sowie die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Durchführung einer E-Prüfung.
Aufgrund des höchst individuellen Wärmeempfindens im Zusammenhang mit der Klimatisierung der Hallen ist auch bei sommerlichen Außentemperaturen auf entsprechende Bekleidung zu achten. Hierzu zählen insbesondere Schals, Hoodies und ggf. Jacken.
Welcher Prüfungsort welcher Stammdienststelle zuzuordnen ist, kann der auf unserer Homepage veröffentlichten Terminübersicht entnommen werden.
Sind einer Stammdienststelle zwei Prüfungsorte zugewiesen, bedeutet dies, dass Referendarinnen und Referendaren dieser Stammdienststellen ein uneingeschränktes Wahlrecht zwischen den beiden zugewiesenen Prüfungsorten zusteht, wobei das Wahlrecht mit dem Zulassungsantrag zur Prüfung unwiderruflich auszuüben ist.
Darüber hinaus haben alle Referendarinnen und Referendare im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten generell die Möglichkeit, einen anderen als den zugewiesenen Prüfungsort im Rahmen des Zulassungsantrags zu wählen.
Notenverbesserer werden je nach verfügbarer Kapazität zur E-Prüfung zugelassen. Im Rahmen des Zulassungsantrages kann eine Reihenfolge der gewünschten Prüfungsorte angegeben werden.
Änderungen bei den Prüfungsorten bleiben vorbehalten. Eine verbindliche Zimmerbuchung wird erst nach Erhalt der Zulassung zur ZJS empfohlen. Die Zulassungsbescheide werden in der Regel ca. vier Monate vor den schriftlichen Prüfungen verschickt. Dies gilt nicht für Notenverbesserer, die sich nach der mündlichen Prüfung für eine erneute Teilnahme in der unmittelbar darauffolgenden Prüfungskampagne entscheiden.
Wir bieten die E-Prüfung in der EJP in der Prüfungskampagne Herbst 2026 an folgenden Standorten an: Tübingen (Stadthalle Reutlingen), Konstanz (Bodenseeforum Konstanz), Heidelberg (Stadthalle Hockenheim), Mannheim (Rheingoldhalle Mannheim) und Freiburg (Kurhaus Bad Krozingen).
Aufgrund des höchst individuellen Wärmeempfindens im Zusammenhang mit der Klimatisierung der Hallen ist auch bei sommerlichen Außentemperaturen auf entsprechende Bekleidung zu achten. Hierzu zählen insbesondere Schals, Hoodies und ggf. Jacken.
Hinweis für die Kampagne im September 2026: Bei der Einführung der E-Prüfung kann es zu Kapazitätsengpässen kommen. In einem solchen Fall kann eine Teilnahme an der E-Prüfung zur Notenverbesserung unter Umständen nicht am Studienort garantiert werden. Die Teilnahme an der E-Prüfung zur Notenverbesserung an einem anderen Prüfungsort in Baden-Württemberg wird gewährleistet. Im Rahmen des Zulassungsantrages für die E-Prüfung im Wege der Notenverbesserung kann ein Wahlprüfungsort angegeben werden, wobei die Zulassung an diesem Ort mit Blick auf mögliche Kapazitätsengpässe nicht garantiert werden kann. Sollte eine Teilnahme an der E-Prüfung im Wege der Notenverbesserung am Studienort aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein, ist der Wechsel auf die handschriftliche Prüfung am Studienort zulässig.
Für die Teilnahme an der ZJS ab der Prüfungskampagne Frühjahr 2025 gelten neben den allgemeinen Regelungen zur Erstattung von Reisekosten für Referendarinnen und Referendare, insbesondere der Verwaltungsvorschrift des Justizministeriums zur Durchführung des Landesreisekostengesetzes, der Landestrennungsgeldverordnung und des Landesumzugskostengesetzes vom 15. Dezember 2021 folgende Regelungen:
1. Bei Teilnahme an der schriftlichen Prüfung gilt Folgendes:
a.
Bei handschriftlicher Teilnahme an der schriftlichen Prüfung werden Reisekosten nicht erstattet, wenn die schriftliche Prüfung am Ort der Stammdienststelle angeboten wird. Bei der Wahl eines anderen Prüfungsorts als des für die Stammdienststelle vorgesehenen Prüfungsorts sind Reisekosten nur maximal bis zu dem Betrag erstattungsfähig, der bei Teilnahme an dem für die Stammdienststelle vorgesehenen Prüfungsort erstattungsfähig wäre.
b.
Bei elektronischer Teilnahme an der schriftlichen Prüfung werden Reisekosten nicht erstattet, wenn der zugewiesene E-Prüfungsort dem Ort der Stammdienststelle entspricht oder Referendarinnen und Referendare ihren Wohnort am zugewiesenen oder zugelassenen E-Prüfungsort haben. Der zugewiesene E-Prüfungsort ergibt sich aus der auf der Homepage des Landesjustizprüfungsamts veröffentlichten Terminübersicht für die jeweilige Prüfungskampagne. Der zugelassene E-Prüfungsort ist derjenige Ort, der für die Ablegung der schriftlichen Prüfung im Zulassungsbescheid bestimmt wurde. Bei der Wahl eines anderen Prüfungsorts als des zugewiesenen E-Prüfungsorts sind Reisekosten nur maximal bis zu dem Betrag erstattungsfähig, der bei Teilnahme am zugewiesenen E-Prüfungsort erstattungsfähig wäre.
2. Übernachtungskosten sind bei Teilnahme an der mündlichen oder schriftlichen Prüfung bis zu einem Betrag von 95 Euro erstattungsfähig.
3. An Nebenkosten werden nur Parkgebühren erstattet, die bei einer täglichen Anreise vom Wohnort zum Prüfungsort anfallen.
Übernachtungskosten werden für ein Einzelzimmer mit Frühstück bis zu einem Betrag von 95 Euro pro Nacht übernommen. Rückfragen, ob Übernachtungskosten erstatten werden können oder ob eine tägliche An- und Abreise mit der Bahn oder dem eigenen Pkw zumutbar ist, werden ausschließlich von der Reisekostenstelle der jeweiligen Stammdienststelle beantwortet.
Wir weisen darauf hin, dass nach Ziffer 3.1 der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zum Landesreisekostengesetz (VwV LRKG) Dienstreisen in der Regel in den Monaten April bis September von 6 Uhr an und in den Monaten Oktober bis März von 7 Uhr an anzutreten sind.
Prüflinge, die zur Notenverbesserung an der ZJS teilnehmen, erhalten keine Reisekostenerstattung.
Im Gegensatz zu den Referendaren befinden sich die Studierenden nicht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis und können daher keine Reise- und Übernachtungskosten geltend machen. Daher wird die E-Prüfung im näheren Umkreis aller Universitätsstandorte angeboten.
Prüfungstechnik
Für die Durchführung der E-Prüfung arbeitet das Landesjustizprüfungsamt mit zwei externen IT-Dienstleistungsunternehmen zusammen.
Im Zuge eines Vergabeverfahrens erhielt das Unternehmen T-Systems International GmbH den Zuschlag für die Prüfungssoftware und das Unternehmen computermiete.de GmbH & Co. KG den Zuschlag für die Prüfungshardware.
Die Aufsichtsarbeiten werden auf einheitlichen Laptops angefertigt, die den Prüflingen zur Verfügung gestellt werden und die mit einer speziellen Prüfungssoftware ausgestattet sind. In den kommenden Prüfungskampagnen werden voraussichtlich Geräte der Marke Lenovo ThinkPad L 580 eingesetzt, die über einen 15,6 Zoll Bildschirm sowie eine Tastatur mit separatem Ziffernblock verfügen und eine komfortable Bearbeitung der Aufsichtsarbeiten gewährleisten.
Für die Laptops wird voraussichtlich folgendes Zubehör bereitgestellt:
- externe kabelgebundene Maus (Logitech B100 mit Links- und Rechtsklicktaste und Scrollrad),
- Mousepad und
- externe kabelgebundene Tastatur (Cherry KC1000).
Die Benutzung des Zubehörs ist den Prüflingen freigestellt. Soweit das Zubehör nicht benötigt wird, kann es der Prüfungsaufsicht übergeben werden.
Eigene Geräte dürfen für die Prüfung nicht verwendet werden. Das gilt auch für das Zubehör.
Die Prüflinge fertigen die Aufsichtsarbeiten mit einem Textverarbeitungsprogramm an, welches in der Benutzeroberfläche und den Grundfunktionen bekannten Programmen (z. B. Microsoft Word) entspricht.
In dem Textverarbeitungsprogramm sind die Schriftart, die Schriftgröße und der Zeilenabstand einheitlich und nicht veränderbar voreingestellt.
Eine Rechtschreibprüfung bzw. Autokorrektur wird durch das Textverarbeitungsprogramm nicht durchgeführt. Tippfehler im Text werden nicht angezeigt, sondern müssen eigenständig korrigiert werden. Eine automatische Silbentrennung ist ebenfalls nicht möglich.
Die Funktionen des Textverarbeitungsprogramms, das bei den schriftlichen Aufsichtsarbeiten in den beiden Staatsprüfungen ab Juni 2026 zum Einsatz kommt, können im Demoportal von T-Systems getestet werden. Eine entsprechende Anleitung zum Demoportal von T-Systems können Sie hier abrufen.
Umfangreiche technische Sicherheitsvorkehrungen dienen dem Schutz vor Manipulationen. Um die Ausfallsicherheit zu gewährleisten, wird der geschriebene Text während der gesamten Prüfung regelmäßig automatisch gespeichert. Eine aktive Speicherung durch den Prüfling ist nicht notwendig. Darüber hinaus stehen an jedem Prüfungsort Mitarbeiter des beauftragten Hardwareunternehmens für technische Fragen zur Verfügung.
Für den Fall einer Hardware-Störung werden an jedem Prüfungsort ausreichend Ersatzgeräte bereitgehalten, um ein defektes Gerät unverzüglich gegen ein betriebsbereites Gerät auszutauschen.
Die Funktionen des Demoportals können Sie der Anleitung hier entnehmen.
Prüfungsablauf – Schriftliche Aufsichtsarbeiten ab Juni 2026
Wenn die Prüflinge den Prüfungsraum betreten, steht an jedem Prüfungsarbeitsplatz ein Laptop zur Bearbeitung der Aufsichtsarbeit bereit. Auf dem Bildschirm des Laptops ist bereits die Login-Maske zu sehen. Daneben liegt an jedem Prüfungsarbeitsplatz die vorab zur Verfügung gestellte Bedienungsanleitung bereit.
Die Prüflinge sind angehalten, ihre Prüfungskennzahl in die Login-Maske einzugeben. Die Prüfungskennzahl wurde vorab schriftlich mitgeteilt und ist zudem auf jedem Arbeitsplatz vermerkt. Nach der Eingabe ist zu prüfen, ob auf der Startseite die richtige Kennzahl und der richtige Prüfungsort angezeigt werden. Versehentlich fehlerhafte Eingaben der Prüfungskennzahl sind umgehend der Prüfungsaufsicht zu melden.
Nach Eingabe der Prüfungskennzahl befinden sich die Prüflinge in einem digitalen Warteraum. Die Bearbeitung beginnt, sobald die Prüfungsaufsicht die Freigabe erteilt hat. Sodann werden alle Prüflinge automatisch zum Texteditor der Prüfungssoftware weitergeleitet.
Der Aufgabentext wird weiterhin in Papierform zur Verfügung gestellt. Er unterscheidet sich nicht von dem Aufgabentext der Prüflinge, die die Prüfung handschriftlich ablegen.
Die zugelassenen Hilfsmittel müssen die Studierenden sowie die Referendarinnen und Referendare wie bisher eigenverantwortlich zur Prüfung mitbringen. Die erstellten Hinweise zu den zugelassenen Hilfsmitteln (EJP bzw. ZJS) sind jeweils zu beachten.
Im Prüfungsraum gibt es weiterhin Konzeptpapier, so dass die Prüflinge ihr Konzept handschriftlich anfertigen können. Dieses kann nach dem Ende der Bearbeitungszeit aber nicht abgegeben werden und fließt somit nicht in die Bewertung ein.
Nach Eingabe der Prüfungskennzahl gelangen die Prüflinge in einen digitalen Warteraum. Die Bearbeitung beginnt, sobald die Prüfungsaufsicht die Freigabe erteilt hat. Sodann werden alle Prüflinge automatisch zum Texteditor der Prüfungssoftware weitergeleitet.
Um dem besonderen Ruhebedürfnis der Prüflinge Rechnung zu tragen, werden geräuscharme Laptops sowie besonders geräuscharme Tastaturen zur Verfügung gestellt. Unabhängig davon ist es weiterhin möglich, zur Reduzierung des Geräuschpegels Ohrstöpsel zu verwenden.
Die Bearbeitung ist – wie bei der handschriftlichen Bearbeitung – mit der persönlichen Kennzahl abzuschließen.
Nach dem Ablauf der Bearbeitungszeit schließt sich der Texteditor grundsätzlich automatisch.
Es ist möglich, die Prüfung individuell bis 10 Minuten vor Ablauf der Bearbeitungszeit vorzeitig zu beenden. Danach kann die Prüfung nicht mehr vorzeitig beendet werden und wird nach Ablauf der Bearbeitungszeit automatisch beendet.
Nach Beendigung der Prüfung wird die Aufsichtsarbeit mit dem letzten Bearbeitungsstand gespeichert und dem Landesjustizprüfungsamt durch das beauftragte Softwareunternehmen zur Verfügung gestellt. Veränderungen am Text sind nicht mehr möglich.
Ansprechpartner beim Landesjustizprüfungsamt
Ansprechpartner rund um die Organisation der E-Prüfung ist Herr Staatsanwalt Dr. Schwarz. Er ist unter der Telefonnummer 0711/33501-821 oder per E-Mail an e-pruefung@jum.bwl.de erreichbar. Presseanfragen sind an die Pressestelle zu richten.