Justizprüfungsamt

E-Prüfung in den juristischen Staatsprüfungen

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Das Landesjustizprüfungsamt hat die E-Prüfung in der Zweiten juristischen Staatsprüfung (ZJS) im Dezember 2024 eingeführt.

In der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung (EJP) wird die E-Prüfung im September 2026 eingeführt.

Im Rahmen des Testlaufes am 26. März 2024 wurden Filmaufnahmen angefertigt. Das Video können Sie sich hier ansehen.

Das Demoportal von T-Systems steht hier samt Anleitung zur Verfügung.

Die Anleitung für die Software, die in den Staatsprüfungen zum Einsatz kommt, können Sie hier abrufen. Die Anleitung wird während der Staatsprüfungen an jedem Prüfungsarbeitsplatz ausliegen.

Allgemeines zur E-Prüfung

Prüfungstechnik

Prüfungsablauf – Schriftliche Aufsichtsarbeiten ab Juni 2026

Ansprechpartner beim Landesjustizprüfungsamt

Ansprechpartner rund um die Organisation der E-Prüfung ist Herr Staatsanwalt Dr. Schwarz. Er ist unter der Telefonnummer 0711/33501-821 oder per E-Mail an e-pruefung@jum.bwl.de erreichbar. Presseanfragen sind an die Pressestelle zu richten.