Justizprüfungsamt

E-Prüfung in den juristischen Staatsprüfungen

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Das Landesjustizprüfungsamt hat die E-Prüfung in der Zweiten juristischen Staatsprüfung (ZJS) im Dezember 2024 eingeführt.

In der Staatsprüfung der Ersten juristischen Prüfung (EJP) soll die E-Prüfung im September 2026 eingeführt werden.

Der Zuschlag für die Leistungen im Zusammenhang mit der E-Prüfung wurde am 20. März 2025 im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens an die Unternehmen T-Systems International GmbH und Computermiete.de erteilt. Um einen Gleichlauf bei der Soft- und Hardware herbeizuführen, ändert sich auch bei der ZJS für die schriftlichen Aufsichtsarbeiten ab Juni 2026 der Softwareanbieter und somit die eingesetzte Software. Details zu den geringfügigen Anpassungen können den folgenden FAQs entnommen werden. Die Informationen werden bei Änderungen oder Neuerungen fortlaufend aktualisiert.

Eine Anleitung für Prüflinge zur Prüfungssoftware mit Gültigkeit für die E-Prüfung in den schriftlichen Aufsichtsarbeiten der ZJS bis einschließlich 2025 finden Sie  hier

Im Rahmen des Testlaufes am 26. März 2024 wurden Filmaufnahmen angefertigt. Das Video können Sie sich hier ansehen.

Allgemeines zur E-Prüfung

Prüfungstechnik

Prüfungsablauf – Schriftliche Aufsichtsarbeiten bis einschließlich Dezember 2025

Prüfungsablauf – Schriftliche Aufsichtsarbeiten ab Juni 2026

Hinweise zum Prüfungsablauf der E-Prüfung in der EJP (ab September 2026) und ZJS (ab Juni 2026) werden an dieser Stelle im Herbst 2025 veröffentlicht.

Ansprechpartner beim Landesjustizprüfungsamt

Ansprechpartner rund um die Organisation der E-Prüfung ist Herr Staatsanwalt Dr. Schwarz. Er ist unter der Telefonnummer 0711/279-2391 oder unter der E-Mail Adresse philipp.schwarz@jum.bwl.de erreichbar. Presseanfragen sind an die Pressestelle zu richten.