Tagungsort, Unterkunft und Verpflegung:
Wir freuen uns, Sie als Teilnehmerin oder Teilnehmer einer Fortbildung des Ministeriums der Justiz und für Migration begrüßen zu dürfen.
Während der Dauer der Tagung werden Sie auf Kosten der Landesjustizverwaltung untergebracht und verpflegt.
Aus dem Tagungsprogramm, das Sie mit Ihrem Einladungsschreiben erhalten haben, können Sie Informationen zu Tagungsstätte, Verpflegung und ggf. Unterkunft entnehmen.
Grundsätzlich ist für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer bei einer mehrtägigen Tagung eine Übernachtung mit Frühstück und Abendessen für die Dauer der Tagung gebucht. Sollten Sie bei dem Besuch einer mehrtägigen Tagung kein Hotelzimmer in Anspruch nehmen wollen, wären wir für eine frühzeitige Mitteilung dankbar, damit wir die bereits erfolgte Buchung kostengünstig stornieren können. Sofern uns eine solche Mitteilung bereits vorliegt, ist dies im Teilnehmerverzeichnis vermerkt.
Falls Sie aufgrund körperlicher Einschränkungen besondere Anforderungen an die Organisation der Schulung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung, sofern Sie uns nicht bereits bei Ihrer Anmeldung über das Bildungsportal hierüber informiert haben. Bitte nennen Sie den Bedarf möglichst konkret. Diese Angaben sind freiwillig und dienen nur dazu, auf Ihre Bedürfnisse schon bei der weiteren Organisation Rücksicht nehmen zu können, soweit es die örtlichen Verhältnisse erlauben.
Vorabendanreise:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Baden-Württemberg:
Hinsichtlich einer Anreise am Vortag bei einer mehrtägigen Tagung teilen wir mit, dass die hierdurch entstehenden Kosten das Justizministerium übernimmt, sofern die Voraussetzungen des Landesreisekostengesetzes hierfür vorliegen. Nach Ziff. 3.1 der Verwaltungsvorschrift des Finanzministeriums zu § 3 LRKG ist in den Monaten April bis September ein Beginn der Dienstreise ab 6.00 Uhr und in den Monaten Oktober bis März ab 7.00 Uhr zumutbar. Ein Antrag auf Genehmigung einer Vorabendanreise ist rechtzeitig per E-Mail unter Angabe des Aktenzeichens der Tagung an fortbildung@jum.bwl.de zu stellen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Genehmigung der Vorabendanreise bei (z.B. Screenshot der Bahnverbindung).
Sollten Sie bei einer eintägigen Tagung, für welche keine Übernachtung vorgesehen ist, eine Vorabendanreise benötigen, können Sie eine Erstattung etwaiger Übernachtungskosten nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes über DriveBW beim Landesamt für Besoldung und Versorgung beantragen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Besoldung und Versorgung.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus anderen Bundesländern:
Sofern Sie beabsichtigen, bereits am Vorabend zu einer mehrtägigen Tagung anzureisen, bitten wir Sie, rechtzeitig vor Beginn der Tagung die Genehmigung und Erklärung der Kostenübernahme durch Ihre entsendende Landesjustizverwaltung einzuholen und sich dann wegen der Zimmerreservierung per E-Mail unter fortbildung@jum.bwl.de mit uns in Verbindung zu setzen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre entsendende Justizverwaltung.