Fortbildung

Deutsche Strafrechtspraxis und Unionsrecht

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Themenbereich

Strafrecht / Strafprozessrecht

Zielgruppe

Richterinnen und Richter der Strafgerichtsbarkeit sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, die Fälle mit inter- oder transnationalen Bezügen bearbeiten

Veranstaltungsinhalte

Das Seminar soll Berührungsängste mit dem häufig als undurchschaubar empfundenen „Europäischen Strafrecht“ abbauen und ein Grundverständnis schaffen, um in der Strafverfolgungspraxis Rechtsfehler zu vermeiden bzw. in der Strafverteidigung neue Strategien verfolgen zu können.

Anhand praktischer Fälle wird eine Einführung in typische Fallgestaltungen gegeben, in denen das Recht der Europäischen Union bereits heute unmittelbare Auswirkungen auf das deutsche Strafrecht besitzt.

Folgende Themenkomplexe sollen behandelt werden:

  • Grundbegriffe und Grundfragen des Europäischen Strafrechts
  • Strafrechtliche Gesetzgebungskompetenzen und Harmonisierungsbefugnisse der EU
  • Praktische Bedeutung des Vorrangs von Unionsrecht für das deutsche Strafrecht
  • Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV
  • Unionsrechtskonforme Auslegung deutscher Strafgesetze
  • Assimilierung deutscher Straf- und Bußgeldnormen durch Unionsrecht