Bei dem Ministerium der Justiz und für Migration ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt der Dienstposten
Leitung (m/w/d) der Stabsstelle „Digitalisierungsstrategie Justizvollzug“ bei dem Ministerium der Justiz und für Migration in der Abteilung 4
mit einer Richterin bzw. einem Richter (w/m/d) auf Lebenszeit, einer Staatsanwältin bzw. einem Staatsanwalt (w/m/d) auf Lebenszeit oder einer Beamtin bzw. einem Beamten (w/m/d) auf Lebenszeit zu besetzen.
Die Leiterin/der Leiter der Stabsstelle „Digitalisierungsstrategie Justizvollzug“ ist unmittelbar dem Abteilungsleiter 4 „Justizvollzug“ nachgeordnet.
Die Leiterin/der Leiter der Stabsstelle zeichnet verantwortlich für die Erarbeitung und Implementierung eines umfassenden Digitalisierungskonzepts für den baden-württembergischen Justizvollzug unter Einbeziehung der vollzuglichen Praxis sowie der in ihren Zuständigkeitsbereichen berührten Referate des Justizministeriums, insbesondere aus der Abteilung 4 sowie von Referat 15. Die Stabsstelle verfügt neben der Leitung über weitere Mitarbeitende im Umfang von zumindest einem AKA.
Die Erarbeitung und Umsetzung einer Digitalisierungsstrategie für den baden-württembergischen Justizvollzug umfasst insbesondere:
- die Konzeptionierung einer „eVollzugsakte“ zur elektronischen Vorgangsbearbeitung in den Justizvollzugseinrichtungen im Rahmen des „eJustice Programms“; dabei insbesondere standardisierende Abbildung von Bearbeitungsprozessen in den Justizvollzugseinrichtungen und Verknüpfungen mit bestehenden digitalen Anwendungen im Justizvollzug (z.B. Fachanwendung IS-Vollzug, der ePersonalakte, der digitalen Prozesslandschaft des Vollzuglichen Arbeitswesens mit den Anwendungen „Visio“, „Viflow“ sowie „MSO Maestro“);
- Pilotierung, Weiterentwicklung und flächendeckende Einführung einer „eGefangenenpersonalakte“ in allen Justizvollzugseinrichtungen des Landes;
- Weiterentwicklung bereits bestehender Digitalisierungsmaßnahmen, wie zum Beispiel Videodolmetschen, Telemedizin, Telesubstitution und Telepsychotherapie, elis-Lernplattform, Videotelefonie, etc., in Abstimmung mit den zuständigen Fachreferaten;
- Identifikation und Konzeptionierung weiterer notwendiger Digitalisierungsmaßnahmen im Justizvollzug, z.B. eines Haftraummediensystems in Abstimmung mit den zuständigen Fachreferaten;
- Einbettung aller Digitalisierungsprojekte in die IuK-Landschaft der Justiz
- Etatisierung erforderlicher Sachmittel im Landeshaushalt und Durchführung von Ausschreibungsverfahren;
- Erarbeitung von Konzepten zur Einführung von Digitalisierungsmaßnahmen in den Vollzugseinrichtungen des Landes.
Der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Stabstelle „Digitalisierungsstrategie Justizvollzug“ erfordert vom Stelleninhaber/von der Stelleninhaberin gute kommunikative Fähigkeiten sowie Interesse an Digitalisierungsthemen. Zwingend erforderlich sind darüber hinaus tiefreichende Kenntnisse zur IT-Struktur sowie zu den Verwaltungs- und Arbeitsabläufe in den Vollzugseinrichtungen des Landes, um den engen fachlichen Austausch zwischen der Stabsstelle und der vollzuglichen Praxis bei der bedarfsgerechten Erarbeitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Angesichts des weiten Fortschritts und engen Zeitrahmens der Digitalisierungsstrategie steht praktisch keine Einarbeitungszeit zur Verfügung. Aus diesem Grund ist eine vorherige Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt des Landes oder in der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung.
Die Leitung der Stabsstelle erfordert eigenständiges konzeptionelles und strategisches Arbeiten.
Organisatorische Veränderungen sowie Änderungen im Aufgabenzuschnitt bleiben grundsätzlich vorbehalten.
Aus Gründen der Personalentwicklung wird der Dienstposten nur Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten (w/m/d) auf Lebenszeit, die ein nach R 1 oder R 1 + AZ LBesG besoldetes Statusamt innehaben und eine Erprobungsabordnung durchlaufen haben sowie Beamtinnen und Beamten (w/m/d), die ein mindestens nach A 15 LBesG besoldetes Statusamt innehaben, übertragen. Da eine freie und besetzbare Planstelle nicht zur Verfügung steht, kann der Dienstposten nur im Rahmen einer internen Umsetzung oder durch Abordnung aus anderen Bereichen der Justiz oder der Verwaltung besetzt werden.
Der Dienstposten ist nach Besoldungsgruppe A 16 LBesG bewertet. Mit der Vergabe des Dienstpostens wird nicht über die Verleihung eines entsprechenden Statusamts entschieden. Die Zahl der nach A 16 LBesG bewerteten Dienstposten im Ministerium der Justiz und für Migration übersteigt diejenige der dafür zur Verfügung stehenden Statusämter.
Wir begrüßen Bewerbungen von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten behinderten Menschen ausdrücklich. Diese werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Im Bedarfsfall unterstützen wir eine behinderungsgerechte Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes. Bei weiteren Fragen können Sie sich zur Unterstützung gerne auch an die zuständige Hauptvertrauensperson des Ministeriums für Justiz und für Migration (richterlicher Bereich: hauptvertrauensperson.rb.1@jum.bwl.de; nichtrichterlicher Bereich: hauptvertrauensperson.nrb@jum.bwl.de) wenden. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die aber grundsätzlich teilbar ist.
Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das Formular „Musterschreiben für die Bewerbung auf Stellen im Ministerium der Justiz und für Migration“ und reichen Sie es auf dem Dienstweg bis zum 9. November 2026 ein.
Fragen zum Aufgabenzuschnitt beantwortet Ihnen gern Herr Leitender Ministerialrat Egerer (Tel. 0711 / 33501-740, Stellvertretender Abteilungsleiter der Abteilung 4 Justizvollzug im Ministerium der Justiz und für Migration).
Für weitere nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Ministerialrätin Dr. Schäffler (Tel. 0711 / 33501-210) gern zur Verfügung.
Bewerbungsfrist: 09.11.2026
