Publikation

Die maschinelle Bearbeitung des gerichtlichen Mahnverfahrens

Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren ist seit 1.1.1987 im gesamten Land Baden-Württemberg eingeführt. Zentral und ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht Stuttgart. Für die Antragstellung sind besondere Vordrucke vorgeschrieben. Die Broschüre enthält ausführliche Informationen und Ausfüllbeispiele zum maschinellen Verfahren und wird Interessierten mit Sitz/Wohnsitz in Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.

Bei Anforderung von 3-5 Broschüren wird für die 87-seitige Broschüre ein Kostenanteil von 2,00 € je Broschüre erhoben; die Konditionen für eine darüber hinaus gehende Anzahl erfragen Sie bitte bei uns gesondert.

Herausgeber: Ministerium der Justiz und für Migration
Publikationsart: Broschüre