Justiz

Verstärkung für das Landgericht Stuttgart

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Ein Richter kommt in einen Sitzungssaal des Landgerichts Mannheim. (Foto: © dpa)

Aufgrund der verstärkten Belastung durch sogenannte „Dieselverfahren“ erhält das Landgericht Stuttgart kurzfristig Verstärkung durch drei Richterkolleginnen und -kollegen.

Die Anzahl der Verfahrenseingänge in so genannten „Dieselverfahren“ reißt insbesondere am Landgericht Stuttgart nicht ab. In den vergangenen Monaten sind die Verfahrenseingänge in diesem Bereich dort sogar nochmals stark angestiegen. Im April 2021 gingen am Landgericht in der Landeshauptstadt mit rund 1.200 Klagen gegen einen Hersteller so viele Dieselverfahren in einem Monat ein wie noch nie zuvor. Alleine im zweiten Halbjahr 2020 wurden rund 3.300 solcher Klagen eingereicht. Vor diesem Hintergrund erhält das Landgericht Stuttgart zur kurzfristigen Entlastung vorübergehend drei zusätzliche Kolleginnen und Kollegen.

Justizministerin Marion Gentges sagte: „Seit dem Jahr 2018 sind vor allem die Landgerichte im Land in ihren zivilrechtlichen Abteilungen stark durch Dieselverfahren belastet. Gestiegene Eingänge sind bei allen 17 Landgerichten zu verzeichnen. Das Landgericht Stuttgart ist jedoch besonders stark betroffen. Als zuständiges Gericht am Sitz von Automobilkonzernen befindet sich das Landgericht Stuttgart in einer Sondersituation. In den vergangenen Monaten hat sich die Lage dort nochmals zugespitzt – mit einem neuerlichen steilen Anstieg an Eingängen in den Monaten März und April 2021. Umso wichtiger ist es, dass nun kurzfristig mit drei neuen Kolleginnen und Kollegen geholfen werden kann. Die Kolleginnen und Kollegen am Landgericht Stuttgart haben sich aufgrund der Welle von Dieselverfahren durch herausfordernde und anstrengende Monate gekämpft. Dafür gebührt ihnen Dank und ein großes Kompliment: Dort wird und wurde unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit geleistet.“

Alle Rechtsuchenden profitieren gleichermaßen

Der Präsident des Landgerichts Stuttgart, Dr. Andreas Singer, dankte der Ministerin für die wertvolle Unterstützung nur wenige Tage nach ihrem Amtsantritt: „Wir freuen uns über diesen wichtigen Beitrag zur Stärkung unseres Gerichts. Davon profitieren alle Rechtsuchenden gleichermaßen. Angesichts der riesigen Klagewelle sind wir auf die Verstärkung dringend angewiesen. Dies gilt umso mehr, weil Anwaltskanzleien und Prozessfinanzierer bereits Klagen zu tausenden weiteren Dieselfahrzeugen angekündigt haben. Dabei müssen wir auch in allen anderen Verfahren sicherstellen, dass die Menschen in angemessener Zeit zu ihrem Recht kommen.“

Bei „Dieselverfahren“ handelt es sich um Klagen von Fahrzeugbesitzern und Eigentümern gegen Automobilhersteller wegen der behaupteten Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in den Abgasreinigungseinrichtungen von Dieselfahrzeugen. Grundsätzlich richtet sich die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes nach dem allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten. Dieser ist bei Gesellschaften am Sitz des Unternehmens. Das Landgericht Stuttgart ist daher bundesweit für alle Klagen gegen die Autobauer zuständig, deren Konzernzentralen in Stuttgart sitzen.